Im Gewerbeinformationssystem Austria ( GISA) sind die wichtigsten unternehmensbezogenen Daten s�mtlicher Gewerbebetriebe, die in �sterreich niedergelassen sind, enthalten. Die Interessentin/der Interessent kann sich im GISA rasch und auf einfache Art und Weise Informationen, insbesondere �ber den Namen bzw. die Firma, den Standort und den Wortlaut der Gewerbeberechtigung eines gewerblichen Unternehmens, verschaffen. Bei bestimmten Daten ( z.B. Wohnort) muss die Auskunftswerberin/der Auskunftswerber ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft machen. F�r die Daten von Einzelunternehmen, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, ist das GISA derzeit die einzige authentische Informationsquelle.
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Jede Bezirksverwaltungsbeh�rde:
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Der Antrag auf Auskunftserteilung kann pers�nlich, schriftlich oder - nach Ma�gabe der vorhandenen technischen M�glichkeiten - elektronisch erfolgen.
Die gewerberechtlichen Daten im GISA, �ber die jedermann Auskunft zu erteilen ist (siehe die Aufz�hlungen in � 365a Abs 1 und � 365b Abs 1 GewO 1994), werden durch das Bundesministerium f�r Arbeit und Wirtschaft im Internet kostenlos zur Abfrage bereitgestellt.
Alternativ besteht auch f�r Ausk�nfte oder Abfragen in Einzelf�llen die M�glichkeit, online direkt bei der Gewerbebeh�rde eine Auskunft oder eine Abfrage mittels Webformular (mit oder ohne Handy-Signatur bzw. B�rgerkarte) zu beantragen. F�r Einzelabfragen bei der Gewerbebeh�rde sind auch die Hinweise zu beachten.
F�r Gebietsk�rperschaften, Beh�rden und K�rperschaften �ffentlichen Rechts, welche Gewerbeinformationen zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben ben�tigen, ist der Zugang �ber das Portal Austria der BRZ GmbH m�glich.
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Es fallen keine Stempelgeb�hren und Bundesverwaltungsabgaben an.
�� 365a Abs 1, 365b Abs 1, 365e Abs 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
Bundesministerium f�r Arbeit und Wirtschaft
12. Januar 2024