Gewerbeberechtigung - GISA-Auszug, Auskünfte aus dem GISA

  

Allgemeine Informationen

Im Gewerbeinformationssystem Austria ( GISA) sind die wichtigsten unternehmensbezogenen Daten s�mtlicher Gewerbebetriebe, die in �sterreich niedergelassen sind, enthalten. Die Interessentin/der Interessent kann sich im GISA rasch und auf einfache Art und Weise Informationen, insbesondere �ber den Namen bzw. die Firma, den Standort und den Wortlaut der Gewerbeberechtigung eines gewerblichen Unternehmens, verschaffen. Bei bestimmten Daten ( z.B. Wohnort) muss die Auskunftswerberin/der Auskunftswerber ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft machen. F�r die Daten von Einzelunternehmen, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, ist das GISA derzeit die einzige authentische Informationsquelle.

  

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

  

Zuständige Stelle

  

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Auskunftserteilung kann pers�nlich, schriftlich oder - nach Ma�gabe der vorhandenen technischen M�glichkeiten - elektronisch erfolgen.

Die gewerberechtlichen Daten im GISA, �ber die jedermann Auskunft zu erteilen ist (siehe die Aufz�hlungen in � 365a Abs 1 und � 365b Abs 1 GewO 1994), werden durch das Bundesministerium f�r Arbeit und Wirtschaft im Internet kostenlos zur Abfrage bereitgestellt.

Alternativ besteht auch f�r Ausk�nfte oder Abfragen in Einzelf�llen die M�glichkeit, online direkt bei der Gewerbebeh�rde eine Auskunft oder eine Abfrage mittels Webformular (mit oder ohne Handy-Signatur bzw. B�rgerkarte) zu beantragen. F�r Einzelabfragen bei der Gewerbebeh�rde sind auch die Hinweise zu beachten.

F�r Gebietsk�rperschaften, Beh�rden und K�rperschaften �ffentlichen Rechts, welche Gewerbeinformationen zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben ben�tigen, ist der Zugang �ber das Portal Austria der BRZ GmbH m�glich.

  

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

  

Kosten

Es fallen keine Stempelgeb�hren und Bundesverwaltungsabgaben an.

  

Zusätzliche Informationen

Weiterf�hrende Links

Abfragen GISA ( BMAW)

  

Rechtsgrundlagen

�� 365a Abs 1, 365b Abs 1, 365e Abs 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


  

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium f�r Arbeit und Wirtschaft

  

Letzte Aktualisierung

12. Januar 2024