Geodaten aus dem GIS-Steiermark - Bestellung

  

Allgemeine Informationen

Geodaten sind digitale Informationen, denen auf der Erdoberfläche eine bestimmte räumliche Lage (Koordinate) zugewiesen werden kann. Mit ihnen kann man Landkarten und Pläne erstellen. Das GIS-Steiermark ist das Geo-Informationssystem des Landes Steiermark. In diesem werden verschiedenste Geodaten gespeichert, verarbeitet und können unter bestimmten Voraussetzungen von dort bezogen werden.

Mit dem Digitalen Atlas der Steiermark (www.gis.steiermark.at - Kartencenter - Digitaler Atlas) haben Sie die Möglichkeit, eine große Zahl an Inhalten kostenfrei mit einem Web-Browser darzustellen und abzufragen. Wenn Sie damit das Auslangen finden, erübrigt sich eine Geodatenbestellung.

Sollten Geodaten für Bearbeitungen benötigt werden, können Sie diese mit dem vorliegenden Formular bestellen. Eine Übersicht der vorhandenen Daten finden Sie im Geodatenkatalog ( https://gis.stmk.gv.at - Geo-Daten - Geo-Daten Katalog).

  

Voraussetzungen

  1. Landesauftrag:
    Dies trifft zu, wenn eine Dienststelle des Amtes der Landesregierung einen Auftrag vergibt, für dessen Bearbeitung Geodaten beigestellt werden sollen. Sämtliche in der GIS-Datenbank gespeicherten Daten können an den Auftragnehmer weitergegeben werden und zwar kostenlos. Natürlich sollen nur jene Geodaten und nur jene Ausschnitte angefordert bzw. abgegeben werden, die auch wirklich benötigt werden, damit der Aufwand für die Weitergabe nicht ausufert.

     

  2. Weitergabe an eine öffentliche Stelle im Rahmen eines öffentlichen Auftrages:
    In diesem Fall handelt es sich um die Weitergabe an eine andere öffentliche Stelle, meist Gemeinden oder Bundesdienststellen. Genau definiert das Steiermärkische Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz - StDWG im §3 Abs. 3, welche Institutionen als öffentliche Stellen zu verstehen sind. Das betrifft allerdings nur Daten, für die das Land die vollen Rechte hat. In der Praxis werden Geodaten des Landes an die Gemeinden kostenfrei abgegeben. Für Gemeinden gibt es Vereinbarungen, sodass auch die Digitale Katastralmappe (DKM) kostenfrei durch das Land weitergegeben werden kann.

     

  3. Fälle, in denen das Steiermärkische Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz - StDWG anzuwenden ist:
    Handelt es sich nicht um einen Landesauftrag und um keine Weitergabe an eine öffentliche Stelle ist das StDWG voll anzuwenden und damit auch die darauf basierenden Nutzungsbestimmungen für Geodaten des Landes Steiermark. Wiederum kann es nur um Daten gehen, für die das Land die vollen Rechte hat. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden:
    • Erwerb von Nutzungsrechten gegen Entgelt
    • Erwerb von Nutzungsrechten im Rahmen eines Wertausgleichs
    • Erwerb von Nutzungsrechten im Rahmen eines Datenaustauschabkommens
    • Nutzen der Daten im Internet sowie Download von Gratisdaten
    • Arbeiten an Bildungseinrichtungen sowie Forschungsarbeiten

Wann welcher Fall anzuwenden ist, kann man in den Nutzungsbestimmungen nachlesen (www.gis.steiermark.at - Geodaten - Geodatenbestellung).

  

Zuständige Stelle

das Amt der steiermärkischen Landesregierung Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Verfahrensablauf

Die Bestellung ist ausschließlich elektronisch mit diesem Formular einzubringen. Im Normalfall erhalten Sie die bestellten Geodaten innerhalb einer Woche, soweit es sich um Bestellungen im üblichen Ausmaß handelt. Bei umfangreichen Anforderungen kann die Erledigung bis zu zwei Wochen dauern.

Im Falle einer Angebotsanfrage wählen Sie bitte im Formularteil Nutzungsart die Auswahlmöglichkeit "gegen Entgelt (Kauf) - Angebotsanfrage". Sie erhalten innerhalb weniger Tage ein Angebot zugesendet. Bei einem anschließenden Kauf von Geodaten erfolgt die Verrechnung über Rechnungslegung und Zahlschein. Eine Bezahlung über Kreditkarte oder Paypal ist derzeit leider nicht möglich.

  

Kosten

Keine Kosten fallen an

  • bei Landesaufträgen,
  • beim Erwerb von Nutzungsrechten im Rahmen eines Wertausgleichs,
  • beim Erwerb von Nutzungsrechten im Rahmen eines Datenaustauschabkommens,
  • beim Nutzen der Daten im Internet (Digitaler Atlas) sowie Download von Gratisdaten,
  • bei Arbeiten an Bildungseinrichtungen sowie Forschungsarbeiten.

Die Weitergabe an eine öffentliche Stelle im Rahmen eines öffentlichen Auftrages ist in der Regel kostenfrei. In Einzelfällen kann es zu Ausnahmen kommen.

In allen anderen Fällen sind die Nutzungsrechte gegen Entgelt zu erwerben. Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste ( https://www.gis.steiermark.at - Geo-Daten - Geo-Daten Bestellung - Preisliste).

  

Feedback

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Alle allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
  2. Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen) zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt verarbeiten werden dürfen, nötig.
    Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.