Geodaten aus dem GIS-Steiermark - Bestellung
Geodaten sind digitale Informationen, denen auf der
Erdoberfläche eine bestimmte räumliche Lage (Koordinate) zugewiesen
werden kann. Mit ihnen kann man Landkarten und Pläne erstellen. Das
GIS-Steiermark ist das Geo-Informationssystem des Landes
Steiermark. In diesem werden verschiedenste Geodaten gespeichert,
verarbeitet und können unter bestimmten Voraussetzungen von dort
bezogen werden.
Mit dem
Digitalen Atlas der Steiermark
(www.gis.steiermark.at - Kartencenter - Digitaler Atlas) haben Sie
die Möglichkeit, eine große Zahl an Inhalten kostenfrei mit einem
Web-Browser darzustellen und abzufragen. Wenn Sie damit das
Auslangen finden, erübrigt sich eine Geodatenbestellung.
Sollten Geodaten für Bearbeitungen benötigt werden, können Sie
diese mit dem vorliegenden Formular bestellen. Eine Übersicht der
vorhandenen Daten finden Sie im
Geodatenkatalog
(
https://gis.stmk.gv.at -
Geo-Daten - Geo-Daten Katalog).
Voraussetzungen
-
Landesauftrag:
Dies trifft zu, wenn eine Dienststelle des Amtes der
Landesregierung einen Auftrag vergibt, für dessen Bearbeitung
Geodaten beigestellt werden sollen. Sämtliche in der
GIS-Datenbank gespeicherten Daten können an den Auftragnehmer
weitergegeben werden und zwar kostenlos. Natürlich sollen nur
jene Geodaten und nur jene Ausschnitte angefordert bzw. abgegeben
werden, die auch wirklich benötigt werden, damit der Aufwand für
die Weitergabe nicht ausufert.
-
Weitergabe an eine öffentliche Stelle im Rahmen eines
öffentlichen Auftrages:
In diesem Fall handelt es sich um die Weitergabe an eine
andere öffentliche Stelle, meist Gemeinden oder
Bundesdienststellen. Genau definiert das Steiermärkische
Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz - StDWG im §3 Abs. 3, welche
Institutionen als öffentliche Stellen zu verstehen sind. Das
betrifft allerdings nur Daten, für die das Land die vollen Rechte
hat. In der Praxis werden Geodaten des Landes an die Gemeinden
kostenfrei abgegeben. Für Gemeinden gibt es Vereinbarungen,
sodass auch die Digitale Katastralmappe (DKM) kostenfrei durch
das Land weitergegeben werden kann.
-
Fälle, in denen das Steiermärkische
Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz - StDWG anzuwenden
ist:
Handelt es sich nicht um einen Landesauftrag und um keine
Weitergabe an eine öffentliche Stelle ist das StDWG voll
anzuwenden und damit auch die darauf basierenden
Nutzungsbestimmungen für Geodaten des Landes Steiermark. Wiederum
kann es nur um Daten gehen, für die das Land die vollen Rechte
hat. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden:
- Erwerb von Nutzungsrechten gegen Entgelt
- Erwerb von Nutzungsrechten im Rahmen eines
Wertausgleichs
- Erwerb von Nutzungsrechten im Rahmen eines
Datenaustauschabkommens
- Nutzen der Daten im Internet sowie Download von
Gratisdaten
- Arbeiten an Bildungseinrichtungen sowie
Forschungsarbeiten
Wann welcher Fall anzuwenden ist, kann man in den
Nutzungsbestimmungen nachlesen
(www.gis.steiermark.at - Geodaten - Geodatenbestellung).
Zuständige Stelle
das Amt der steiermärkischen Landesregierung Abteilung 17
Landes- und Regionalentwicklung
Verfahrensablauf
Die Bestellung ist ausschließlich elektronisch mit diesem
Formular einzubringen. Im Normalfall erhalten Sie die bestellten
Geodaten innerhalb einer Woche, soweit es sich um Bestellungen im
üblichen Ausmaß handelt. Bei umfangreichen Anforderungen kann die
Erledigung bis zu zwei Wochen dauern.
Im Falle einer Angebotsanfrage wählen Sie bitte im Formularteil
Nutzungsart die Auswahlmöglichkeit "gegen Entgelt (Kauf) -
Angebotsanfrage". Sie erhalten innerhalb weniger Tage ein Angebot
zugesendet. Bei einem anschließenden Kauf von Geodaten erfolgt die
Verrechnung über Rechnungslegung und Zahlschein. Eine Bezahlung
über Kreditkarte oder Paypal ist derzeit leider nicht möglich.
Kosten
Keine Kosten fallen an
- bei Landesaufträgen,
- beim Erwerb von Nutzungsrechten im Rahmen eines
Wertausgleichs,
- beim Erwerb von Nutzungsrechten im Rahmen eines
Datenaustauschabkommens,
- beim Nutzen der Daten im Internet (Digitaler Atlas) sowie
Download von Gratisdaten,
- bei Arbeiten an Bildungseinrichtungen sowie
Forschungsarbeiten.
Die Weitergabe an eine öffentliche Stelle im Rahmen eines
öffentlichen Auftrages ist in der Regel kostenfrei. In Einzelfällen
kann es zu Ausnahmen kommen.
In allen anderen Fällen sind die Nutzungsrechte gegen Entgelt zu
erwerben. Es gelten die Preise der aktuellen
Preisliste
(
https://www.gis.steiermark.at
- Geo-Daten - Geo-Daten Bestellung - Preisliste).
- Alle allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen
Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).
- Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die
bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen)
zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt
verarbeiten werden dürfen, nötig.
Diese Einwilligung kann
jederzeit durch
E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen
werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die
Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten
Verarbeitung nicht berührt.