Jede Familie oder jede Alleinerzieherin bzw. jeder
Alleinerzieher kann den Familienpass (unabhängig von der
Staatsangehörigkeit) beantragen, wenn
- der Hauptwohnsitz innerhalb der Steiermark liegt und
- für mindestens ein Kind unter 18 Jahren Familienbeihilfe des
Bundes bezogen wird.
Zuständige Stelle
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 6 Bildung
und Gesellschaft FA Gesellschaft
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über den Bezug von Familienbeihilfe (z.B. Bescheid,
schriftliche Bestätigung des Finanzamtes oder Kontoauszug)
- Alle allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen
Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).
- Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die
bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen)
zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt
verarbeiten werden dürfen, nötig.
Diese Einwilligung kann
jederzeit durch
E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen
werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die
Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten
Verarbeitung nicht berührt.