ZWEI&MEHR - Steirischer Familienpass - ZWEI&MEHR - Steirischer Familienpass Antrag

  

Allgemeine Informationen

Jede Familie oder jede Alleinerzieherin bzw. jeder Alleinerzieher kann den Familienpass (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) beantragen, wenn

  • der Hauptwohnsitz innerhalb der Steiermark liegt und
  • für mindestens ein Kind unter 18 Jahren Familienbeihilfe des Bundes bezogen wird.

 

  

Zuständige Stelle

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft FA Gesellschaft

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über den Bezug von Familienbeihilfe (z.B. Bescheid, schriftliche Bestätigung des Finanzamtes oder Kontoauszug)

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Alle allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
  2. Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen) zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt verarbeiten werden dürfen, nötig.
    Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.