Buchwunsch

  

Allgemeine Informationen

Die Steiermärkische Landesbibliothek ist als die größte österreichische Landesbibliothek ständig bemüht, ihren Buchbestand zu erweitern und zu aktualisieren.
So bietet sie den Leserinnen bzw. Lesern die Möglichkeit, Ankaufsvorschläge für ihr Wunschbuch zu machen, sofern das Buch noch nicht zum Bücherbestand gehört. Diesen Buchwunsch können Sie persönlich in der Steiermärkischen Landesbibliothek oder bequem von zu Hause aus über das Online-Formular abgeben.

Um dieses Service der Steiermärkischen Landesbibliothek nutzen zu können, müssen Sie als Benutzerin bzw. Benutzer registriert sein.
Sobald das von Ihnen vorgeschlagene Buch gekauft wurde, erhalten Sie automatisch eine Verständigung, dass es für Sie zur Abholung bereit liegt.

  

Voraussetzungen

Um einen Buchwunsch abgeben zu können, müssen Sie als Benutzerin bzw. Benutzer bei der Steiermärkischen Landesbibliothek registriert sein.

  

Fristen

Der Antrag ist an keine Frist gebunden.

  

Zuständige Stelle

Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport Landesbibliothek

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine weiteren Unterlagen für diesen Antrag notwendig.

  

Kosten

Der Antrag ist kostenlos.

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Alle allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
  2. Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen) zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt verarbeiten werden dürfen, nötig.
    Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.