Zuständige Stelle:
für die gewählte Region
Gemeinde Österreich und die Leistung "
Nichtgewerbliche Tourismusförderung"
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter: