Zuständige Stelle:
für die gewählte Region
Marktgemeinde Gröbming und die Leistung "
Aufenthalt von EWR-Bürgern, Schweizern und deren Angehörigen"
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter: