Zuständige Stelle:

für die gewählte Region Land Steiermark und die Leistung "Anerkennung stationäre Einrichtung für Sozialhilfeempfänger"

Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9
8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefon: +43 (316) 877-2502
Fax: +43 (316) 877-3373
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at

Amtsstunden:

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr

Formulare:


Download-Formular: df_Anerkennung SHG Antrag_2018-11.docx
Feedback: Link

Bitte übermitteln Sie elektronische Anbringen ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Dienststelle (abteilung8@stmk.gv.at) bzw. über das Online-Formular und beachten Sie die technischen Voraussetzungen.