Juristische Personen und Personengesellschaften oder Personen, die nicht über die fachliche Eignung verfügen, haben einen Geschäftsführer zu bestellen. Diese Bestellung ist der Behörde anzuzeigen.
Zur Geschäftsführerin oder zum Geschäftsführer kann nur jemand bestellt werden, der die persönlichen Voraussetzungen erfüllt und darüber hinaus nicht schon in einer anderen Tanzschule zur Geschäftsführerin oder zum Geschäftsführer bestellt ist.
Wird eine Geschäftsführerin/ein Geschäftsführer bestellt bzw. scheidet dieser aus, so ist dies der Behörde unverzüglich anzuzeigen. Im Falle des Ausscheidens ist innerhalb von drei Monaten eine Geschäftsführerin/ein Geschäftsführer zu bestellen.
Hinweis:
Erfüllt der Geschäftsführer nicht mehr die Voraussetzungen,
so hat die Tanzschulinhaberin/der Tanzschulinhaber diesen zu
entfernen, da ansonsten die Berechtigung zur Erteilung von
Tanzunterricht zu entziehen ist.
Die Anzeige der Bestellung ist schriftlich bei der Behörde einzubringen.
Nachweise über die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen
der zu bestellenden Geschäftsführerin bzw. des zu bestellenden
Geschäftsführers, insbesondere:
Die Geschäftsführer/innen-Bestellung ist kostenlos.
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Eine elektronische bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht vorgesehen.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz, Hofgasse 16
Gegen Bescheide kann Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden.
In der Beschwerde sind der angefochtene Bescheid und die Behörde, die ihn erlassen hat, zu bezeichnen. Sie hat ein Begehren zu enthalten und die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, darzulegen. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich bei der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde einzubringen und hat Angaben zu enthalten, die eine Beurteilung ihrer Rechtzeitigkeit möglich machen.
Die Beschwerde kann elektronisch eingebracht werden: Beschwerde im Verwaltungsverfahren.
Einheitlicher Ansprechpartner für Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und
Forschung
8020 Graz, Nikolaiplatz 3
Telefon: +43 316 877 4231
E-Mail: Homepage:
https://eap.stmk.gv.at
11.12.2020