Jedes Kind benötigt seit dem 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder - sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Die erstmalige Ausstellung von Reisedokumenten, die innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes erfolgt, ist gebührenbefreit. Erfolgt die erstmalige Antragstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre.
Persönliche Antragstellung - Identitätsfeststellung
Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers muss nachgeweisen werden.
Pass mit Chip/Fingerabdrücke
Der Reisepass ist mit einem Chip ausgestattet. Auf dem Chip werden die persönlichen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem 12. Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst und am Chip gespeichert. Davor werden die Fingerabdrücke nicht abgenommen ("Kinderpass").
Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren:
Hinweis:
Die Passbehörde:
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland - unabhängig vom Wohnsitz - bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Antragstellung bei der Gemeinde
Einige Gemeinden nehmen Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Behörde weiter. Nähere Informationen finden sich bei der entsprechenden Gemeinde.
Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit bis zur Zustellung des Reisepasses gerechnet werden.
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Ein Reisepass für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat.
Beispiele:
Die Unterschrift am Antragsformular im Scanfeld (befindet sich rechts oben am Formular) wird vom Kind selbst oder von anderen Personen (Begleitperson bzw. Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Passbehörde in Blockbuchstaben) geleistet.
Zustellung des Reisepasses
Normale Zustellung: Die Passbehörde stellt den Reisepass nicht direkt aus, dieser wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.
Expresspass: Auf Wunsch wird auch ein Expresspass ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.
Ein-Tages-Expresspass: Dieser wird Ihnen am nächsten Arbeitstag mit einem eigenen Botendienst zugestellt wird.
Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.
Verständigungsservice
Bürgerinnen/Bürger können sich durch einen Verständigungsservice an einem bestimmten Datum per E-Mail an die Passerneuerung bzw. -änderung erinnern lassen.
Der Nachweis der Vertretungsbefugnis kann auf folgende Arten erbracht werden:
Gegebenenfalls werden in allen drei genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden - vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).