Achtung: Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer Anmeldebescheinigung oder Bescheinigung des Daueraufenthalts sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Nähere Informationen zum Lichtbildausweis für EWR-Bürger bzw. Schweizer
Sie müssen bereits eine Anmeldebescheinigung oder Bescheinigung des Daueraufenthalts erhalten haben.
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen.
56 Euro Bundesgebühr
ACHTUNG! Für die Vorlage ausländischer Reisedokumente und Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis) können zusätzliche Gebühren anfallen (je nach Art des Dokuments 7,20 Euro oder 14,30 Euro).