Fahrzeug - Zulassung - Überstellungskennzeichen

  

Allgemeine Informationen

Überstellungskennzeichen können für

  • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
  • zugelassene Kfz und Anhänger,
    • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
    • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichem Straßenverkehr beantragt werden.

TIPP
Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

  

Voraussetzungen

Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

  

Fristen

Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

  

Zuständige Stelle

Jede Zulassungsstelle, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz), kann aufgesucht werden. 

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

  

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
  • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
  • Typenschein
    bei Eigenimport: das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
  • aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
  • bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin oder einen Versicherungsvertreter)

  

Kosten

  • Insgesamt: 189,70 Euro
    • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 49,70 Euro
    • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
    • Überstellungskennzeichentafeln: 20,40 Euro
    • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

  

Zusätzliche Informationen

Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

  

Rechtsgrundlagen

  

Feedback

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
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    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).