Überstellungskennzeichen können für
-
nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
-
zugelassene Kfz und Anhänger,
- deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
- denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,
zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichem Straßenverkehr
beantragt werden.
TIPP
Bei
Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die
Überstellung am besten ein
ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im
Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im
Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der
Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler
beantragt werden.
Voraussetzungen
Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das
Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine
Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit
der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.
Fristen
Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen
Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens
21 Tage ausgegeben.
Zuständige Stelle
Jede
Zulassungsstelle,
in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin
bzw. der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen
Aufenthaltsort oder Wohnsitz), kann aufgesucht werden.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine
Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu
müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin oder des
Antragstellers
- eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der
Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam
mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen
wird
- Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
- Typenschein
bei Eigenimport: das ausländische Fahrzeugdokument (z.B.
Kfz-Brief)
- aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der
wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine
wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten
noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert
ist
-
bei Vertretung: Vollmacht, wenn das
Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B.
durch eine Versicherungsvertreterin oder einen
Versicherungsvertreter)
Kosten
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Insgesamt: 189,70 Euro
- Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 49,70 Euro
- Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
- Überstellungskennzeichentafeln: 20,40 Euro
- Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro
Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn
die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.
Die Versicherungsprämie können Sie bei der
Zulassungsstelle
der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).