Personalausweis - Personalausweis - Minderjährige unter 18 Jahren

  

Allgemeine Informationen

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.

Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis.

Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis.

Die erstmalige Ausstellung von Reisedokumenten, die innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes erfolgt, ist gebührenbefreit.  Erfolgt die erstmalige Antragstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits 5 Jahre.

Persönliche Antragstellung - Identitätsfeststellung

Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis des Antragstellers muss nachgewiesen werden.

Gültigkeitsdauer eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren

  • Für Kinder bis zwei Jahre: zwei Jahre
  • Für Kinder ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
  • Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre

Weitere Informationen zum Personalausweis für Minderjährige unter 18 Jahre finden Sie auf oesterreich.gv.at.

  

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Datenschutzrechtliche Informationen

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