Personalausweis
Es werden folgende Leistungen zum Thema Personalausweis angeboten:
Bei
jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument
benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in
Schengen-Staaten
und auch bei
kurzen Fahrten ins Ausland.
Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU
auch ein gültiger Personalausweis. Der
Führerschein ist
kein Reisedokument, ebensowenig der
Identitätsausweis.
Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit
und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Personalausweis als
amtlicher Lichtbildausweis.
Der Personalausweis muss - wenn er für den Grenzübertritt
verwendet wird - immer auf den aktuellen Namen lauten. Beispiel:
Hochzeitsreise nach der Heirat. Bitte beachten Sie, dass die
Tickets auf den Namen im Personalausweis ausgestellt
wurden/werden.
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie auf
oesterreich.gv.at.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).