Genehmigung von Fahrzeugen
Es werden folgende Leistungen zum Thema Genehmigung von Fahrzeugen angeboten:
Wenn Sie in Österreich ein Fahrzeug zum Straßenverkehr zulassen
wollen, benötigen Sie ein gültiges Fahrzeugdokument. Dies waren
bisher entweder ein Typenschein, eine Einzelgenehmigung oder
Bestätigung für die Zulassung. Seit 1.7.2007 kann dies auch ein
Datenauszug oder eine Übereinstimmungserklärung sein.
Detailinformationen zur Genehmigung oder Änderung von Fahrzeugen
finden Sie
hier.
Für die Durchführung des Verfahrens benötigen Sie das ausgefüllte
Antragsformular.
Zwecks Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer
zuständigen Dienststelle auf:
Abteilung 15 - Referat KFZ-Wesen
Petrifelderstraße 102
8041 Graz,07.Bez.:Liebenau
Telefon: +43 (316) 877-2161
E-Mail:
kfzpruefstelle@stmk.gv.at
Eine KFZ-Genehmigung ist in der Regel in folgenden Fällen
notwendig:
- Änderungen, die die Serienmäßigkeit oder Verkehrs- und
Betriebssicherheit beeinflussen
- Umbauten zu Behindertenfahrzeugen
- Eigenimport des Kfz ohne EU-Betriebserlaubnis
- Anhängevorrichtungen, die nicht der Marke/Type im Typenschein
bzw. in der Einzelgenehmigung entsprechen und/oder für die kein
Nachweis über eine Genehmigung nach der EG-Richtlinie 94/20
vorliegt
Hinweis: Falls Sie Ihren Typenschein verlieren
oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie beim Generalimporteur ein
Duplikat beantragen.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).