Genehmigung von Fahrzeugen

Es werden folgende Leistungen zum Thema Genehmigung von Fahrzeugen angeboten:
  

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Österreich ein Fahrzeug zum Straßenverkehr zulassen wollen, benötigen Sie ein gültiges Fahrzeugdokument. Dies waren bisher entweder ein Typenschein, eine Einzelgenehmigung oder Bestätigung für die Zulassung. Seit 1.7.2007 kann dies auch ein Datenauszug oder eine Übereinstimmungserklärung sein.

Detailinformationen zur Genehmigung oder Änderung von Fahrzeugen finden Sie hier. Für die Durchführung des Verfahrens benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular.
Zwecks Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Dienststelle auf:

Abteilung 15 - Referat KFZ-Wesen
Petrifelderstraße 102
8041 Graz,07.Bez.:Liebenau
Telefon: +43 (316) 877-2161 
E-Mail: kfzpruefstelle@stmk.gv.at

 

Eine KFZ-Genehmigung ist in der Regel in folgenden Fällen notwendig:

  • Änderungen, die die Serienmäßigkeit oder Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen
  • Umbauten zu Behindertenfahrzeugen
  • Eigenimport des Kfz ohne EU-Betriebserlaubnis
  • Anhängevorrichtungen, die nicht der Marke/Type im Typenschein bzw. in der Einzelgenehmigung entsprechen und/oder für die kein Nachweis über eine Genehmigung nach der EG-Richtlinie 94/20 vorliegt

Hinweis: Falls Sie Ihren Typenschein verlieren oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie beim Generalimporteur ein Duplikat beantragen.

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).