Rechtsmittel und Allgemeines zu Verwaltungsstrafen
Es werden folgende Leistungen zum Thema Rechtsmittel und Allgemeines zu Verwaltungsstrafen angeboten:
WICHTIGE Hinweise zum Ausfüllen der Online-Formulare für
die Einbringung von Rechtsmittel!
Anfang 2019 wurde die österreichweite zentrale Anwendung für
die Abwicklung von Verwaltungsstrafen in Betrieb genommen.
Damit Sie Ihr Rechtsmittel elektronisch erteilen können, ist
eine Identifizierung mittels Token erforderlich. Diesen Token
finden Sie im Schreiben der Verwaltungsstrafbehörde.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Token nur
einmal verwenden können - das bedeutet, dass
dieser Token nach der ersten Eingabe und mit Klick auf "weiter"
abläuft und nicht mehr gültig ist. Ein
neuer Token kann
nicht generiert werden.
Eine Verwaltungsstrafe wird wegen Übertretung von
Verwaltungsvorschriften durch die betreffende Verwaltungsbehörde
verhängt. Die einzelnen Straftatbestände sind in verschiedenen
Verwaltungsgesetzen enthalten (z.B. Straßenverkehrsordnung,
Gewerbeordnung). Es gibt drei Strafarten: Geldstrafe (häufigste
Form), Freiheitsstrafe und den Verfall.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).