Tierzuchtorganisationen - Jahresbericht zum Zuchtprogramm

  

Allgemeine Informationen

Die in der Steiermark anerkannten Zuchtorganisationen müssen der Behörde über ihre Tätigkeit im gesamten räumlichen Tätigkeitsbereich einmal jährlich einen Bericht über die Durchführung des Zuchtprogramms und die dabei erzielten Ergebnisse vorlegen.

Zuchtorganisationen, die in anderen Bundesländern, Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten  anerkannt sind und aufgrund dieser Anerkennung in der Steiermark tätig sein dürfen, müssen diesen Bericht nur hinsichtlich ihrer Tätigkeit in der Steiermark vorlegen.

Die Jahresberichte der in der Steiermark anerkannten Zuchtorganisationen müssen folgende Angaben und Information enthalten:

  1. Angaben zur Entwicklung der Zuchtpopulation einer Rasse
  2. Angaben über Form und Umfang der tatsächlichen tierzüchterischen Anbindung an andere Zuchtpopulationen
  3. Entwicklung der realisierten effektiven Populationsgröße
  4. Darstellung der Entwicklung von Fremdgenanteilen
  5. Übersicht über die durchschnittliche phänotypische Entwicklung der Hauptleistungsmerkmale und Leistungsmerkmale
  6. Übersicht über die genetischen Trends bei den Hauptleistungsmerkmalen
  7. im Falle der Durchführung von Prüfeinsätzen:
    • Übersicht über Zwischenergebnisse aus dem Prüfeinsatz je Prüftier (z.B. Anzahl der Tiere, die belegt oder besamt wurden; Anzahl der Nachkommen mit Leistungsprüfung und deren durchschnittliche Ergebnisse aus Leistungsprüfungen)
    • Angabe der Tiere, für die im Berichtszeitraum der Prüfeinsatz gemäß einer Vereinbarung mit einer Besamungsstation oder einem Samendepot abgeschlossen worden ist und die Ergebnisse aus dem Prüfeinsatz
  8. Angabe der Tiere, für die im Berichtszeitraum der Prüfeinsatz gemäß einer Vereinbarung mit einer Besamungsstation oder einem Samendepot abgeschlossen worden ist und die Ergebnisse aus dem Prüfeinsatz
  9. Name und Identifikation der männlichen Tiere in der gezielten Paarung und deren vorhandene Zuchtwerte
  10. Übersicht über Auftreten und Entwicklung von Erbfehlern, Missbildungen, gehäuften Sterilitäten
  11. bei Equiden: Name und Identifikation der von der Zuchtorganisation für die Anpaarung empfohlenen Hengste und die Anzahl der jeweils durchgeführten Belegungen und Besamungen

Die Jahresberichte der in anderen Bundesändern, Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten anerkannten Zuchtorganisationen müssen folgende Angaben und Information enthalten:

  1. Angaben zur Entwicklung der Zuchtpopulation einer Rasse
  2. Übersicht über die durchschnittliche phänotypische Entwicklung der Hauptleistungsmerkmale und Leistungsmerkmale
  3. im Falle der Durchführung von Prüfeinsätzen:
    • Übersicht über Zwischenergebnisse aus dem Prüfeinsatz je Prüftier (z.B. Anzahl der Tiere, die belegt oder besamt wurden; Anzahl der Nachkommen mit Leistungsprüfung und deren durchschnittliche Ergebnisse aus Leistungsprüfungen)
    • Angabe der Tiere, für die im Berichtszeitraum der Prüfeinsatz gemäß einer Vereinbarung mit einer Besamungsstation oder einem Samendepot abgeschlossen worden ist und die Ergebnisse aus dem Prüfeinsatz
  4. Name und Identifikation der männlichen Tiere in der gezielten Paarung und deren vorhandene Zuchtwerte
  5. Übersicht über Auftreten und Entwicklung von Erbfehlern, Missbildungen, gehäuften Sterilitäten
  6. bei Equiden: Name und Identifikation der von der Zuchtorganisation für die Anpaarung empfohlenen Hengste und die Anzahl der jeweils durchgeführten Belegungen und Besamungen
  7. Name und Identifikation der Tiere, mit denen im Berichtszeitraum ein Prüfeinsatz begonnen wurde, und Angabe der jeweiligen Besamungsstation oder des jeweiligen Samendepots (Name, Anschrift), mit der bzw. dem der Prüfeinsatz durchgeführt wird, sowie Anzahl der eingesetzten Samenportionen
  

Fristen

Die Jahresberichte sind der Behörde jeweils bis spätestens 31. März des Folgejahres vorzulegen.

Hinweis: Von dieser Verpflichtung sind Zuchtorganisationen für das erste Folgejahr ausgenommen, die erst nach dem 30. Juni anerkannt bzw. deren Tätigkeit nach diesem Zeitpunkt angezeigt wurde.

  

Erforderliche Unterlagen

  • Jahresberichte

  

Rechtsgrundlagen

  

Feedback

  

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Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


  

Authentifizierung und Signatur

Eine elektronische bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht vorgesehen. 



  

Für den Inhalt verantwortlich

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz, Hofgasse 16



  

Rechtsbehelfe

Gegen Bescheide kann Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden.

In der Beschwerde sind der angefochtene Bescheid und die Behörde, die ihn erlassen hat, zu bezeichnen. Sie hat ein Begehren zu enthalten und die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, darzulegen. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich bei der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde einzubringen und hat Angaben zu enthalten, die eine Beurteilung ihrer Rechtzeitigkeit möglich machen.

Die Beschwerde kann elektronisch eingebracht werden: Beschwerde im Verwaltungsverfahren.



  

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Einheitlicher Ansprechpartner für Steiermark

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
8020 Graz, Nikolaiplatz 3
Telefon: +43 316 877 4231
E-Mail: Homepage: https://eap.stmk.gv.at

 



  

Letzte Aktualisierung

11.12.2020