Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Unterstützung für Menschen, die in einer finanziellen Notlage sind.
Beachten Sie!
Weitere Informationen dazu bekommen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde.
Sie können Bedarfsorientierte Mindestsicherung nur bekommen, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
Um Bedarfsorientierte Mindestsicherung zu bekommen, muss zuerst eigenes Einkommen und Vermögen verwendet werden. Als Einkommen versteht man alle Einkünfte, die Sie haben, zum Beispiel: Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld oder Pension.
Vermögen ist alles was Sie besitzen. Bestimmte Vermögenswerte sind aber beim Berechnen der Mindestsicherung ausgenommen:
Die Behörde (= Bezirkshauptmannschaft/Magistrat Graz) wird Ihre Vermögenssituation überprüfen.
Der Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung kann immer gestellt werden. Wenn alle Voraussetzungen stimmen, bekommen Sie ab dem Tag der Antragstellung Bedarfsorientierte Mindestsicherung.
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Im Zusammenhang mit dem Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung entstehen für Sie keine Kosten.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung wird für Sie (und Ihre Familie) extra berechnet. Sie bekommen im Jahr 2020 höchstens diese Beträge:
Für alleinstehende volljährige Personen, alleinstehende
minderjährige Personen
in besonderen Härtefällen sowie AlleinerzieherInnen |
949,46 Euro |
Für volljährige Personen, die mit anderen volljährigen Personen im gemeinsamen Haushalt leben (z.B. Ehepartner) | 712,10 Euro |
Für weitere Erwachsene im gemeinsamen Haushalt | 474,73 Euro |
Für das 1. bis 3. Kind | 170,90 Euro |
Ab dem 4. Kind | 142,42 Euro |
Hinweis: Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung können Erwachsene 12-mal, Minderjährige 14-mal im Jahr bekommen.
Wenn Sie Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen und es verändert sich insbesondere etwas bei:
müssen Sie dies der Behörde sofort melden.
Ebenfalls sofort melden müssen Sie, wenn Sie länger als zwei Wochen im Krankenhaus oder im Ausland sind. Tun Sie das nicht, müssen Sie die Bedarfsorientierte Mindestsicherung zurückzahlen. Das gilt auch, wenn Sie absichtlich eine falsche Angabe gemacht oder etwas verschwiegen haben. Die Behörde kann auch noch Jahre später zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückfordern.
Wenn Sie innerhalb von 3 Jahren nach dem Ende der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu einem Vermögen (= z.B. ein Lottogewinn oder eine große Erbschaft) kommen, müssen Sie die Bedarfsorientierte Mindestsicherung zurückzahlen. Wenn der Mindestsicherungsbezieher stirbt, müssen die Erben die Mindestsicherung nur dann zurückzahlen, wenn überhaupt eine Erbschaft vorhanden ist.
Sollten Sie regelmäßig Geld von jemandem bekommen, der nicht aus Ihrer Familie stammt, kann diese Summe von Ihrer Mindestsicherung abgezogen werden.