Educational establishments and day care facilities for children - Establishment

  

General information

Eine Kinderbetreuungseinrichtung ist eine Einrichtung, in der Kinder längstens bis zur Beendigung der Schulpflicht tagsüber betreut werden. Sie darf nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde errichtet und betrieben werden. Die Erweiterung einer bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung um eine oder mehrere Gruppen ist dabei ebenfalls als Errichtung zu verstehen und daher bewilligungspflichtig. Eine Änderung der Betriebsform (z.B. Wechsel von Halbtags- auf Ganztagsform) ist der Behörde ebenfalls zu melden.

Hinweis: Falls beim Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung auch eine Baubewilligung erforderlich ist, sollte die Errichtungsbewilligung vor der baubehördlichen Genehmigung eingeholt werden.

Hinweis: Nach erteilter Errichtungsbewilligung darf die gesamte Liegenschaft nur für die betreffende Kinderbetreuungseinrichtung verwendet werden. Eine Mitverwendung für andere Zwecke ist nur insoweit möglich, als der Betrieb der Einrichtung dadurch nicht gestört wird.

  

Requirements

  • Allgemeine Voraussetzungen

    Kinderbetreuungseinrichtungen haben bezüglich ihrer Lage, ihres Raumprogramms und ihrer Ausstattung den Aufgaben der Kinderbetreuungseinrichtungen, den Grundsätzen der Pädagogik und der Hygiene sowie den Erfordernissen des Wohles und der Sicherheit der Kinder zu entsprechen. Kellerräume sind für den längeren Aufenthalt von Kindern nicht gestattet. Alle Räume, die den Spiel-, Bewegungs-, Ruhe- oder Lernzwecken der Kinder dienen, müssen für jeden dieser Zwecke nutzbar sein. An einem Standort einer Kinderbetreuungseinrichtung dürfen von einer Art der Kinderbetreuungseinrichtung höchstens fünf Gruppen von Kindern geführt werden.


  • Raumprogramme und Freispielflächen

    Je nach Art der Kinderbetreuungseinrichtung sind verschiedene Raumerfordernisse zu erfüllen. Zum Beispiel sind für jede Gruppe eines Kindergartens vorzusehen:
    • ein Gruppenraum mit mindestens 60 Quadratmeter Bodenfläche
    • eine Kindersanitäranlage mit einer ausreichenden Zahl von Kindersitzzellen und Waschbecken, wobei eine Sitzzelle für eine allfällige behindertengerechte Ausstattung vorzubereiten ist.
    • für bis zu drei Gruppen ein Bewegungsraum, ab vier Gruppen zwei Bewegungsräume mit je 60 Quadratmeter Bodenfläche

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gesetz (§ 35 Steiermärkisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz).

Für jede Kinderbetreuungseinrichtung sind zusätzlich vorzusehen:

  • ein Therapieraum, der auch als Kleingruppenraum genutzt werden kann, in Heilpädagogischen Kindergärten und Horten je mindestens zwei Therapieräume
  • Garderobenplätze entsprechend der Zahl und den Körpermaßen der Kinder
  • ein Büro
  • eine Küche kombiniert mit Personalraum; bei mehrgruppigen Betrieben ist ein eigener Personalraum vorzusehen
  • eine Erwachsenensanitäranlage mit einer Sitzzelle und einem Waschbecken im Vorraum
  • eine ausreichende Zahl von Abstellräumen für Spiel- und Beschäftigungsmaterial, für Sammelmaterialien und für Außenspielgeräte
  • eine Putzkammer mit Wirtschaftswaschbecken
  • für jede Kinderbetreuungseinrichtung ist im unmittelbaren Anschluss an die Einrichtung ein Spielplatz im Freien mit möglichst 20 Quadratmeter je Kind vorzusehen

  

Responsibility

das Amt der Landesregierung Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft

[Competent authority / Form...]
  

Procedure

Der Antrag ist schriftlich einzubringen.

Liegen der Behörde sämtliche Unterlagen vor und wurden diese nach der Vorbegutachtung als entsprechend und ausreichend beurteilt, wird eine örtliche mündliche Verhandlung durchgeführt. Die Bewilligung wird erteilt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind diese noch nicht gegeben, kann die Bewilligung an die Erfüllung von Bedingungen und Auflagen geknüpft werden. Es besteht die Möglichkeit, bis zur Erfüllung des vollständigen Raumprogrammes eine befristete Bewilligung zu erteilen.

  

Documents

  • Lageplan (in dreifacher Ausfertigung)
  • Bau- oder Umbaupläne bzw. Bestandspläne (in dreifacher Ausfertigung)
  • Baubeschreibung
  • Angaben über Eigentums- und Rechtsverhältnisse am Objekt bzw. an der Liegenschaft, allenfalls Nachweise über die Rechtspersönlichkeit der Erhalterin bzw. des Erhalters (z.B. Firmenbuchsauszug)
    • Vereine zusätzlich:
      • Vereinsregisterauszug
      • Nichtuntersagungsbescheid
      • Statuten und die Vorstandsliste
  • bei privaten Kinderbetreuungseinrichtungen: Strafregisterauszug der Einzelpersonen bzw. der vertretungsbefugten Organe, der nicht älter als drei Monate sein darf

  

Legal

  

Data Protection

I have noted that the data provided by me, as well as any data received by the administration over the course of the preliminary investigation, will be automatically processed as per article 6, para. 1 lit. c and e of the General Data Protection Regulation in accordance with the underlying material laws of the legal process. Furthermore, I am aware that this is for the purpose of executing the legal procedure initiated by me, the granting of regulatory approval and also for the purpose of review. I have read the general information regarding: 

  • the right to access, rectification, erasure, restriction of processing, withdrawal and objection, as well as on data portability
  • the right to lodge a complaint with the Austrian data protection authority
  • the responsibilities of the process controller and the data protection officer as per https://datenschutz.stmk.gv.at.