Eine Kinderbetreuungseinrichtung ist eine Einrichtung, in der Kinder längstens bis zur Beendigung der Schulpflicht tagsüber betreut werden. Sie darf nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde errichtet und betrieben werden. Die Erweiterung einer bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung um eine oder mehrere Gruppen ist dabei ebenfalls als Errichtung zu verstehen und daher bewilligungspflichtig. Eine Änderung der Betriebsform (z.B. Wechsel von Halbtags- auf Ganztagsform) ist der Behörde ebenfalls zu melden.
Hinweis: Falls beim Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung auch eine Baubewilligung erforderlich ist, sollte die Errichtungsbewilligung vor der baubehördlichen Genehmigung eingeholt werden.
Hinweis: Nach erteilter Errichtungsbewilligung darf die gesamte Liegenschaft nur für die betreffende Kinderbetreuungseinrichtung verwendet werden. Eine Mitverwendung für andere Zwecke ist nur insoweit möglich, als der Betrieb der Einrichtung dadurch nicht gestört wird.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gesetz (§ 35 Steiermärkisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz).
Für jede Kinderbetreuungseinrichtung sind zusätzlich vorzusehen:
das Amt der Landesregierung Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
[Competent authority / Form...] |
Der Antrag ist schriftlich einzubringen.
Liegen der Behörde sämtliche Unterlagen vor und wurden diese nach der Vorbegutachtung als entsprechend und ausreichend beurteilt, wird eine örtliche mündliche Verhandlung durchgeführt. Die Bewilligung wird erteilt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind diese noch nicht gegeben, kann die Bewilligung an die Erfüllung von Bedingungen und Auflagen geknüpft werden. Es besteht die Möglichkeit, bis zur Erfüllung des vollständigen Raumprogrammes eine befristete Bewilligung zu erteilen.
I have noted that the data provided by me, as well as any data received by the administration over the course of the preliminary investigation, will be automatically processed as per article 6, para. 1 lit. c and e of the General Data Protection Regulation in accordance with the underlying material laws of the legal process. Furthermore, I am aware that this is for the purpose of executing the legal procedure initiated by me, the granting of regulatory approval and also for the purpose of review. I have read the general information regarding: