Diese Leistung erhalten Menschen mit Behinderung, die nicht alleine wohnen können.
Das Land Steiermark bezahlt die Kosten für die Betreuung und das Wohnen in Wohneinrichtungen. Die Wohneinrichtung ist das ganze Jahr über offen.
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
Folgende Personen können in Wohneinrichtungen leben:
Wenn der Mensch mit Behinderung genug Geld (Lohn, Gehalt, Pension, Pflegegeld) hat, dann muss er einen Beitrag bezahlen.
Bevor Sie eine Leistung bekommen können, müssen Sie einen Antrag abgeben.
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Wenn der Antrag abgegeben wurde, wird geprüft ob:
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.
Der Antrag kostet nichts.
§ 18 Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)
Anlage 1 zur StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung (I A, I B, I C; IV A, IV B, IV C)