In "Tageseinrichtungen" erhalten Menschen mit Behinderung Förderung, Beschäftigung und Betreuung.
Das Land Steiermark bezahlt die Kosten für die Betreuung in Tageseinrichtungen. Die Betreuung findet tagsüber von Montag bis Freitag statt.
Das Land Steiermark bezahlt die Kosten für die Fahrt in die Tageseinrichtung (hin- und zurück), wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst fahren kann. Das Land Steiermark bezahlt nur das kostengünstigste Verkehrsmittel zum nächsten geeigneten Anbieter (Tageseinrichtung).
Der Mensch mit Behinderung erhält ein Taschengeld.
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
In Tageseinrichtungen werden folgende Personen betreut:
Wenn der Mensch mit Behinderung genug Geld (Lohn, Gehalt, Pension, Pflegegeld) hat, dann muss er einen Beitrag bezahlen.
Bevor Sie eine Leistung bekommen können, müssen Sie einen Antrag abgeben.
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Wenn der Antrag abgegeben wurde wird geprüft ob:
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.
Der Antrag kostet nichts.
§ 16 Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)
Anlage 1 zur StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung (II A, V A)