Die Hilfe unterstützt Menschen mit Behinderung, damit sie selbstständig und selbstbestimmt leben können.
Damit ein Mensch mit Behinderung nicht in einer Wohneinrichtung oder Pflegeheim leben muss, bekommt der Mensch mit Behinderung Geld, um eine Betreuung bezahlen zu können. Die Betreuung übernehmen persönliche AssistentInnen.
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
Der Mensch mit Behinderung muss:
Familienmitglieder, die für den Menschen mit Behinderung sorgen oder mit ihm zusammen wohnen, können nicht mit dem Persönlichen Budget bezahlt werden.
Hinweis: Das Land Steiermark prüft, ob das Geld richtig verwendet wurde. Nachweise müssen die Menschen mit Behinderung sieben Jahre aufbewahren.
Wie müssen Nachweise aussehen?
Wenn eine Firma die Betreuung übernimmt, dann müssen die Menschen mit Behinderung Rechnungen abgegeben.
Wenn andere Personen die Betreuung übernehmen (zum Beispiel: NachbarInnen), dann müssen die Menschen mit Behinderung ein Formular verwenden. Dieses Formular ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde erhältlich und heißt "Verwendungsnachweis Persönliches Budget".
Bevor Sie eine Leistung bekommen können, müssen Sie einen Antrag abgeben.
Zuständig ist jene Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller den Hauptwohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt hat:
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Wenn der Antrag abgegeben wurde, wird von der Bezirksverwaltungsbehörde geprüft ob:
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.
Der Antrag kostet nichts.
§ 22a Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)
Anlage 1 zur StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung (VII A)