Damit der Mensch mit Behinderung gut wohnen kann, gibt das Land Steiermark einen Zuschuss für den Bau oder Umbau der Wohnung.
Das Land Steiermark zahlt einen Zuschuss für den Bau oder den Umbau einer Wohnung oder eines Hauses, wenn der Mensch mit Behinderung es benötigt. Die Höhe des Zuschusses hängt von der persönlichen Situation des Menschen mit Behinderung ab.
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eineBehinderung haben.
Die Wohnung oder das Haus müssen in der Steiermark sein und dem Menschen mit Behinderung als Hauptwohnsitz dienen.
Hinweis: Die Unterstützung gibt es normalerweise nur alle fünf Jahre.
Bevor Sie eine Leistung bekommen können, müssen Sie einen Antrag abgeben. Im Nachhinein können keine Rechnungen übernommen oder Zuschüsse ausbezahlt werden.
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Wenn der Antrag abgegeben wurde, wird von der Bezirksverwaltungsbehörde geprüft ob:
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.
Der Antrag kostet nichts.
§ 25a Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)
§ 7 StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung (LEVO-StBHG)