"Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt" fördert Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung und unterstützt sie in der Arbeitswelt.
Das Land Steiermark bezahlt für Menschen mit Behinderung die notwendige Unterstützung, damit sie ihre Arbeit gut erledigen können.
Diese Unterstützung gibt es für folgende Bereiche:
Das Land Steiermark bezahlt die Kosten für die Fahrt in die Arbeit (hin- und zurück), wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst fahren kann. Das Land Steiermark bezahlt nur das kostengünstigste Verkehrsmittel zum nächsten geeigneten Anbieter (z.B. Stützpunkt, Betrieb).
Der Mensch mit Behinderung erhält für seine Arbeit ein Taschengeld.
Wenn der Mensch mit Behinderung genug Geld (Lohn, Gehalt, Pension, Pflegegeld) hat, dann muss er einen Beitrag bezahlen.
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
Die Hilfe "Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt" bekommen:
Bevor Sie eine Leistung bekommen können, müssen Sie einen Antrag abgeben.
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Wenn der Antrag abgegeben wurde wird geprüft ob:
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.
Der Antrag kostet nichts.
§ 8 Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)
Anlage 1 zur StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung (II B)