Diese Hilfe bekommt man, wenn man alleine oder mit anderen Personen zusammen lebt und Unterstützung braucht.
Das Land Steiermark übernimmt die Kosten für eine Person, die Menschen mit Behinderung unterstützt, damit sie in einer eigenen Wohnung leben können.
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
Der Mensch mit Behinderung muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht in einer Wohneinrichtung oder einem Pflegeheim leben.
Hinweis: Wenn der Mensch mit Behinderung genug Geld (Lohn, Gehalt, Pension) hat, dann muss er einen Beitrag bezahlen. Wenn der Mensch mit Behinderung nicht genug Geld hat, muss seine Familie, die für den Menschen mit Behinderung sorgt, einen Beitrag bezahlen. Der Beitrag ist 10% der Kosten. (Wenn die Hilfe 40 Euro in der Stunde kostet, dann sind 4 € selbst zu bezahlen).
Wenn der Mensch mit Behinderung oder seine Familie nicht genug Geld hat, dann bezahlt das Land Steiermark alles (Härtefall).
Für Menschen mit einer psychischen Behinderung werden die Kosten vom Land Steiermark gänzlich bezahlt. (§ 5 StBHG; z.B. mobile sozialpsychiatrische Betreuung)
Bevor Sie eine Leistung bekommen können, müssen Sie einen Antrag abgeben.
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Wenn der Antrag abgegeben wurde wird geprüft ob:
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.
Der Antrag kostet nichts.