Behindertenhilfen - Mietzinsbeihilfe

  

Allgemeine Informationen

Das Land Steiermark unterstützt Menschen mit Behinderung bei den Kosten für die Wohnung, wenn sie selbst zu wenig Geld haben und sich nicht gut bewegen können.

Das Land Steiermark bezahlt einen Zuschuss zur Miete, damit Menschen mit Behinderung in ihrer eigenen Wohnung leben können (barrierefrei Wohnen).

  

Voraussetzungen

Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.

Der Mensch mit Behinderung muss:

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • eine Wohnung haben,
  • eine starke Bewegungsbehinderung haben (zum Beispiel: Rollstuhl),
  • mehr Platz in der Wohnung brauchen (barrierefrei)

Leben mit diesem Menschen mit Behinderung noch weitere erwachsene Personen in der selben Wohnung, dann bezahlt das Land Steiermark weniger Beihilfe.

Wenn aber Kinder in der Wohnung leben - für die der Mensch mit Behinderung sorgen muss - wird nicht weniger Beihilfe bezahlt.

  

Fristen

Bevor Sie eine Leistung bekommen können, müssen Sie einen Antrag abgeben.

  

Zuständige Stelle

Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:

  • Bezirkshauptmannschaft
    • in Graz: der Magistrat



[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Verfahrensablauf

Wenn der Antrag abgegeben wurde wird geprüft ob:

  • Sie eine Behinderung haben und
  • ob Sie die Leistung brauchen.

Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).

  

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über das Einkommen
  • Nachweis über die Miete
  • Nachweis über die Wohnbeihilfe

Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.

  

Kosten

Der Antrag kostet nichts.

  

Rechtsgrundlagen

  

Feedback

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
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