Das Land Steiermark unterstützt Menschen mit Behinderung bei den
Kosten für die Wohnung, wenn sie selbst zu wenig Geld haben und
sich nicht gut bewegen können.
Das Land Steiermark bezahlt einen Zuschuss zur Miete, damit
Menschen mit Behinderung in ihrer eigenen Wohnung leben können
(barrierefrei Wohnen).
Voraussetzungen
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung
haben.
Der Mensch mit Behinderung muss:
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- eine Wohnung haben,
- eine starke Bewegungsbehinderung haben (zum Beispiel:
Rollstuhl),
- mehr Platz in der Wohnung brauchen (barrierefrei)
Leben mit diesem Menschen mit Behinderung noch weitere
erwachsene Personen in der selben Wohnung, dann bezahlt das Land
Steiermark weniger Beihilfe.
Wenn aber Kinder in der Wohnung leben - für die der Mensch mit
Behinderung sorgen muss - wird nicht weniger Beihilfe bezahlt.
Fristen
Bevor Sie eine Leistung bekommen können, müssen Sie einen Antrag
abgeben.
Zuständige Stelle
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der
Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:
Verfahrensablauf
Wenn der Antrag abgegeben wurde wird geprüft ob:
- Sie eine Behinderung haben und
- ob Sie die Leistung brauchen.
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung
(Bescheid).
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über das Einkommen
- Nachweis über die Miete
- Nachweis über die Wohnbeihilfe
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann
müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten
dürfen.
Kosten
Der Antrag kostet nichts.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
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https://datenschutz.stmk.gv.at).