Diese Leistung richtet sich an Menschen mit Behinderung, die viel Pflege benötigen. Sie können dann in einem Pflegeheim wohnen.
Das Land Steiermark bezahlt die Kosten für die Betreuung und das Wohnen in Pflegeheimen.
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
Der Mensch mit Behinderung muss, wenn er den Antrag abgibt, eine Unterstützung (ein Jahr lang) in einem der folgenden Bereiche bekommen haben:
Der Mensch mit Behinderung muss diese Hilfe innerhalb des letzten Jahres bekommen haben.
Wenn der Mensch mit Behinderung genug Geld (Lohn, Gehalt, Pension, Pflegegeld) hat, dann muss er einen Beitrag bezahlen.
Bevor Sie eine Leistung bekommen können, müssen Sie einen Antrag abgeben.
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Wenn der Antrag abgegeben wurde wird geprüft ob:
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.
Der Antrag kostet nichts.
§ 19 Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)