Das Land Steiermark unterstützt Menschen mit Behinderung, wenn sie selbst zu wenig Geld für die Deckung ihrer Grundbedürfnisse haben.
Der Mensch mit Behinderung bekommt Geld, damit er zum Beispiel Essen, Kleidung und Wohnung bezahlen kann. Wie viel ein Mensch mit Behinderung bekommt, hängt von seinem Einkommen (Lohn, Gehalt, Pension) ab.
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
Der Mensch mit Behinderung muss mindestens 18 Jahre alt sein und muss Unterstützung vom Land Steiermark in einem der folgenden Bereiche bekommen:
Der Mensch mit Behinderung muss diese Hilfe gerade bekommen oder innerhalb der letzten sechs Jahre bekommen haben.
Hinweis: Menschen mit Behinderung bekommen vom Land Steiermark weniger Geld zum Lebensunterhalt, wenn sie in einer Einrichtung zum Wohnen der Behindertenhilfe leben.
Bevor Sie eine Leistung bekommen können, müssen Sie einen Antrag abgeben.
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Wenn der Antrag abgegeben wurde, wird geprüft ob:
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.
Der Antrag kostet nichts.
§ 9 Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)