Damit der Mensch mit Behinderung mobil bleibt, gibt das Land Steiermark einen Zuschuss für den Kauf oder den Umbau eines Autos (Kraftfahrzeug).
Das Land Steiermark zahlt einen Zuschuss für behindertengerechte Ausstattung bei Kauf oder Umbau eines Autos. Dieser Zuschuss beträgt höchstens 2.600,- Euro.
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
Hinweis: Die Unterstützung gibt es normalerweise nur alle fünf Jahre.
Bevor Sie eine Leistung bekommen können, müssen Sie einen Antrag abgeben. Im Nachhinein können keine Rechnungen übernommen oder Zuschüsse ausbezahlt werden.
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Wenn der Antrag abgegeben wurde, wird von der Bezirksverwaltungsbehörde geprüft ob:
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.
Der Antrag kostet nichts.
§ 24a Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)
§ 6 StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung (LEVO-StBHG)