Bei
Das Land Steiermark bezahlt einen Teil der folgenden Therapien: Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapie, psychologische Behandlung und Physiotherapie. Für eine Therapiestunde gibt es einen Zuschuss von derzeit 24 Euro.
Das Land Steiermark bezahlt die Fahrten zu Ärztin/Arzt, zur Therapie, in Krankenhäuser, Kuranstalten oder sonstige Anstalten (hin- und zurück), wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst fahren kann. Das Land Steiermark bezahlt nur das kostengünstigste Verkehrsmittel zum nächsten geeigneten Anbieter (Ärztin/Arzt, TherapeutIn, Krankenhaus, Kuranstalt,…).
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
Den Zuschuss zu einer Therapie gibt es nur für anerkannte Therapien: Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapie, psychologische Behandlung und Physiotherapie.
Bevor Sie eine Leistung bekommen können, müssen Sie einen Antrag abgeben. Im Nachhinein können keine Rechnungen übernommen oder Zuschüsse ausbezahlt werden.
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben.
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Wenn der Antrag abgegeben wurde wird geprüft ob:
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Der Antrag kostet nichts.
Auch andere Personen können den Antrag abgeben. Diese Person muss nachweisen, dass sie Sie vertreten.
§ 5 Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)
§ 4 StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung (LEVO-StBHG)