Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.
Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis.
Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.
Der Notpass wird nur für bestimmte Anlassfälle ausgestellt.
Der Notpass kann (auch außerhalb der Amtsstunden über den Journaldienst) bei der dafür zuständigen Behörde beantragt werden. Er wird sofort bei der Behörde als cremeweißer Pass ohne Chip ausgestellt.
Der Notpass wird nur für einen bestimmten, eingeschränkten Zeitraum, z.B. die Dauer einer Reise, ausgestellt; in besonders begründeten Fällen für längstens ein Jahr. In weniger dringenden Fällen kann auch die Ausstellung eines Expresspasses bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses in Erwägung gezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Staaten einen Notpass akzeptieren bzw. an weitere Voraussetzungen knüpfen (z.B. USA, Türkei).
Eine Einreise in die USA ist mit einem österreichischen Notpass im Rahmen des "Visa Waiver Program" nicht möglich.
Die Einreise mit einem Notpass ist lediglich in Verbindung mit einem Visum der US-Vertretungsbehörde möglich. Hierbei sind zu beachten: die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten von derzeit ungefähr EUR 144 und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen.
Tipp: Aufgrund der Bearbeitungszeit und der Kosten für ein US-Visum sollte auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses im Inland in Betracht gezogen werden.
Die angeführten Bestimmungen gelten auch dann, wenn das eigentliche Urlaubsziel nicht die USA ist, sondern ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt werden muss.
ACHTUNG: Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.
Im Inland
Während der Amtsstunden: die Passbehörde
- die Bezirkshauptmannschaft
- in Leoben und Schwechat: die Gemeinde
- in Statutarstädten: der Magistrat
- in Wien: die Magistratischen Bezirksämter
Außerhalb der Amtsstunden:
TIPP
Informationen, Adressen und Telefonnummern für die
Notpassausstellung finden Sie auf folgenden Seiten:
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Den Antrag auf Ausstellung eines Notpasses müssen Sie persönlich stellen. Es muss kein eigenes Formular für den Notpassantrag ausgefüllt werden.
Gegebenenfalls werden in allen drei genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden - vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).
Sollte die Beibringung des Nachweises der Staatsbürgerschaft oder der Geburtsurkunde nicht möglich sein, kann ein Notpass nur dann ausgestellt werden, wenn die passausstellende Behörde die Daten bei den zuständigen Behörden einholen kann (ist unter Umständen abhängig von den Amtsstunden anderer Behörden).
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).