Reisepass - Notpass

  

Allgemeine Informationen

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.

Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis.

Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.

Der Notpass wird nur für bestimmte Anlassfälle ausgestellt.

  • Sie verfügen vor einer wichtigen und unaufschiebbaren Reise über keinen Reisepass (z.B. Sie haben Ihren Reisepass zu Hause vergessen).
  • Der Zeitraum, innerhalb dessen Sie den Reisepass benötigen, reicht für die Ausstellung eines neuen Reisepasses nicht aus.
  • Sie benötigen den Reisepass nur für die Einreise in das Bundesgebiet (z.B. weil Ihr Reisepass im Ausland gestohlen wurde).
  • Die Abnahme der Papillarlinienabdrücke der Finger einer oder beider Hände ist aufgrund einer Verletzung vorübergehend nicht möglich.

Der Notpass kann (auch außerhalb der Amtsstunden über den Journaldienst) bei der dafür zuständigen Behörde beantragt werden. Er wird sofort bei der Behörde als cremeweißer Pass ohne Chip ausgestellt.

Der Notpass wird nur für einen bestimmten, eingeschränkten Zeitraum, z.B. die Dauer einer Reise, ausgestellt; in besonders begründeten Fällen für längstens ein Jahr. In weniger dringenden Fällen kann auch die Ausstellung eines  Expresspasses bzw. eines  Ein-Tages-Expresspasses in Erwägung gezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Staaten einen Notpass akzeptieren bzw. an weitere Voraussetzungen knüpfen (z.B. USA, Türkei).

Eine Einreise in die USA ist mit einem österreichischen Notpass im Rahmen des "Visa Waiver Program" nicht möglich.

Die Einreise mit einem Notpass ist lediglich in Verbindung mit einem Visum der US-Vertretungsbehörde möglich. Hierbei sind zu beachten: die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten von derzeit ungefähr EUR 144 und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen.

Tipp: Aufgrund der Bearbeitungszeit und der Kosten für ein US-Visum sollte auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses im Inland in Betracht gezogen werden.

Die angeführten Bestimmungen gelten auch dann, wenn das eigentliche Urlaubsziel nicht die USA ist, sondern ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt werden muss.

ACHTUNG: Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.

  

Voraussetzungen

  • Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
  • Nachweis eines dringenden Grundes (z.B. durch Vorlage eines Flugtickets oder einer Hotelbestätigung)

  

Zuständige Stelle

Im Inland

Während der Amtsstunden: die Passbehörde

  • die Bezirkshauptmannschaft
    • in Leoben und Schwechat: die Gemeinde
  • in Statutarstädten: der Magistrat
    • in Wien: die Magistratischen Bezirksämter

Außerhalb der Amtsstunden: 

  • Die Rufbereitschaft des Journaldienstes/Bereitschaftsdienstes der Bezirkshauptmannschaft
  • In Statutarstädten: der Journaldienst des Magistrats
    • in Wien: die Wache Rathaus (Magistratsabteilung 68)
    • in Linz: die Berufsfeuerwehr

TIPP
Informationen, Adressen und Telefonnummern für die Notpassausstellung finden Sie auf folgenden Seiten:

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines Notpasses müssen Sie persönlich stellen. Es muss kein eigenes Formular für den Notpassantrag ausgefüllt werden.

  

Erforderliche Unterlagen

  • Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden:
    • Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten  Passbildkriterien (in Farbe)
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
  • Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Geburtsurkunde
    • Nachweis der Staatsbürgerschaft
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten  Passbildkriterien (in Farbe)
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
  • Kein Reisepass, kein Personalausweis und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
    • Eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis)
    • Geburtsurkunde
    • Nachweis der Staatsbürgerschaft
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten  Passbildkriterien (in Farbe)
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Gegebenenfalls werden in allen drei genannten Fällen folgende  zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
  • bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
  • bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:
    • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
    • Verleihungsurkunde

Im Einzelfall können von der Passbehörde  weitere Dokumente verlangt werden - vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).

Sollte die Beibringung des Nachweises der Staatsbürgerschaft oder der Geburtsurkunde nicht möglich sein, kann ein Notpass nur dann ausgestellt werden, wenn die passausstellende Behörde die Daten bei den zuständigen Behörden einholen kann (ist unter Umständen abhängig von den Amtsstunden anderer Behörden).

  

Kosten

  • Bei Ausstellung im Inland:
    • Notpass: 75,90 Euro
    • Notpass für Minderjährige:
      • bis zum bzw. am 2. Geburtstag: gebührenfrei bei Erstausstellung
      • nach dem 2. Geburtstag: 30 Euro
      • ab dem 12. Geburtstag: 75,90 Euro
  • Bei Ausstellung im Ausland:
    • Notpass: 76 Euro  (außerhalb der Amtsstunden ist ein 50-prozentiger Aufschlag zu bezahlen) 
    • Notpass für Minderjährige unter zwölf Jahren: 30 Euro (außerhalb der Amtsstunden ist ein 50-prozentiger Aufschlag zu bezahlen) 

Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

  

Rechtsgrundlagen

  

Weiterführende Links

  

Feedback

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
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    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).