Reisepass -
Miteintragung von Kindern im Reisepass
Jedes Kind benötigt
seit dem 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen
eigenen Pass oder - sofern es nach den
Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen
Personalausweis.
Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt seit
diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Die erstmalige Ausstellung von Reisedokumenten, die innerhalb
von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes erfolgt, ist
gebührenbefreit. Erfolgt die erstmalige Antragstellung genau am
zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments
bereits fünf Jahre.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).