Personalausweis -
Personalausweis Neuausstellung
Eine Personalausweis-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen
notwendig:
- Alter Personalausweis ist abgelaufen
- Namensänderung (Heirat)
- Eintragung eines akademischen Grades oder der
Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
- Verlust oder Diebstahl
- Personalausweis gibt die Identität nicht wieder
Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter
18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das
Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein
Baby) anwesend sein.
Der Personalausweis ist
zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer
Personalausweis ausgestellt werden (Verlängerungen und
nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich).
ACHTUNG
Sollten Sie kurze Zeit nach der
Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei
Namensänderung ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Bitte
erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der
zuständigen Passbehörde.
Weitere Informationen zur Neuausstellung eines Personalausweises
finden Sie auf
oesterreich.gv.at.
Erforderliche Unterlagen
-
Erstmalige Beantragung Erwachsener (volljährig)
:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs
Monate nach bestimmten
Passbildkriterien (in
Farbe)
-
Führerschein - wenn vorhanden, sonst Identitätszeuge mit
amtlichen Ausweis
- gegebenenfalls zusätzliche Urkunden (zB Heiratsurkunde,
Namensänderungsbescheid, wenn sich der Name gegenüber dem
bestehenden Ausweis geändert hat…)
-
Urkunde betreffend Titel, wenn der Eintrag im
Personalausweis erfolgen soll
-
Neuausstellung Erwachsener,
Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
- alter Personalausweis oder Reisepass (nicht mehr als fünf
Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs
Monate nach bestimmten
Passbildkriterien (in
Farbe)
- gegebenenfalls zusätzliche Urkunden (zB Heiratsurkunde,
Namensänderungsbescheid, wenn sich der Name gegenüber dem
bestehenden Ausweis geändert hat…)
- Urkunde betreffend Titel, wenn der Eintrag im
Personalausweis erfolgen soll
-
Erstmalige Beantragung, Kind:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs
Monate nach bestimmten
Passbildkriterien (in
Farbe)
- Heiratsurkunde der Eltern, wenn eheliches Kind
- Beschluss oder Vergleich mit Rechtskraftbestätigung oder
Bestätigung über die gemeinsame Obsorge eines Standesamtes
(nur wenn vorhanden) - wenn uneheliches Kind
- Beschluss oder Vergleich mit Rechtskraftstempel vom Gericht
über die Obsorge - wenn Eltern geschieden
- Kind (persönliche Anwesenheit)
- gesetzlicher Vertreter mit amtlichem Ausweis
-
Neuausstellung Kind,
Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
- alter Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde, wenn sich der Name gegenüber dem
bestehenden Personalausweis Pass geändert hat
- ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs
Monate nach bestimmten
Passbildkriterien (in
Farbe)
- Heiratsurkunde der Eltern, wenn eheliches Kind
- Beschluss oder Vergleich mit Rechtskraftbestätigung oder
Bestätigung über die gemeinsame Obsorge eines Standesamtes
(nur wenn vorhanden) - wenn uneheliches Kind
- Beschluss oder Vergleich mit Rechtskraftstempel vom Gericht
über die Obsorge - wenn Eltern geschieden
- Kind (persönliche Anwesenheit)
- gesetzlicher Vertreter mit amtlichem Ausweis
-
Neuausstellung bei Verlust oder Diebstahl des bestehenden
Personalausweises
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
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