ID-Austria - Neuausstellung

  

Allgemeine Informationen

Die ID-Austria ist ein elektronischer Identitätsnachweis,  mit dem Sie sich sicher online ausweisen und digitale Anwendungen bzw. Dienste nutzen können.

Wie erhalten Sie die ID-Austria?

  • Im Zuge der Ausstellung eines Reisepasses:

Die Passbehörden bieten das Service an, bei der Reisepass-Beantragung zugleich auch die ID-Austria-Registrierung durchzuführen. 
Dazu empfehlen wir, bereits vor dem Behördenbesuch eine Online-Registrierung zu machen.

Sollte eine vorherige Online-Registrierung nicht möglich sein, kann die Registrierung der ID-Austria auch nachträglich online fertiggestellt werden. Dazu nutzen Sie eine der auf www.oesterreich.gv.at gelisteten  Registrierungsarten .

  • Falls Sie bereits über eine behördlich registrierte Handysignatur verfügen:

Eine Handysignatur ist dann behördlich registriert, wenn sie z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat bzw. einer Bezirkshauptmannschaft ausgestellt wurde.  
In diesem Fall können Sie von der Handysignatur online auf die ID-Austria umsteigen und erhalten die ID-Austria mit Vollfunktion.

  • Falls Sie über keine Handysignatur oder über keine behördlich registrierte Handysignatur verfügen:

In diesem Fall müssen Sie persönlich zu einer Registrierungsbehörden gehen, damit diese Ihnen die ID-Austria mit Vollfunktion ausstellen kann - z.B. auch im Zuge der Beantragung eines neuen Reisepasses.
Es ist auch möglich mit einer nicht behördlich registrierten Handysignatur auf die ID-Austria umzusteigen - in diesem Fall erhalten Sie allerdings nur die Basisfunktionen. Um eine ID-Austria mit Vollfunktion zu erhalten, ist der Weg zu einer Registrierungsbehörde/Passbehörde nötig.

ACHTUNG!
Detaillierte Informationen darüber, wie Sie die ID-Austria erhalten, finden Sie auf der Internetseite von www.oesterreich.gv.at  Registrierungsübersicht.

  

Voraussetzungen

  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Smartphone und die Installation der App "Digitales Amt" oder "Handy-Signatur"
    Hinweis: Wenn Sie kein Smartphone haben, können Sie auch mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel die ID-Austria verwenden. 
  • wenn kein Online-Umstieg möglich ist: Durchführung einer Registrierung bei einer Registrierungsbehörde

  

Zuständige Stelle

In der Pilotphase

Da sich die ID-Austria noch in einer Pilotphase befindet, kann die ID-Austria nur von ausgewählten Registrierungsbehörden ausgestellt werden. Eine Liste der Registrierungsbehörden in der Pilotphase finden Sie hier.

Nach der Pilotphase

Nach Beendigung der Pilotphase können sich österreichische Staatsbürger*innen an folgende Behörden wenden: 

  • jede Passbehörde
  • zur Entgegennahme eines Passantrages ermächtigte Gemeinde 
    (nur für Einwohner*innen der jeweiligen Gemeinde)
  • eine Landespolizeidirektion
  • eine österreichische Vertretungsbehörde im Ausland
    nur für Auslandsösterreicher*innen

Ausländische Staatsangehörige könne die ID-Austria bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen.

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Erforderliche Unterlagen

Sie verfügen über keine Handysignatur:

Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit zur Registrierungsbehörde:

  • amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein oder Reisepass)
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Mobiltelefon

 

Sie verfügen über keine behördlich registrierte Handysignatur (registriert z.B. via A1, Postamt, Sozialversicherung) 

In diesem Fall können Sie zwar auch online auf die ID-Austria umsteigen, Sie erhalten allerdings nur die Basisfunktion. Für den Umstieg auf die ID-Austria mit Vollfunktion ist in diesem Fall eine Identitätsfeststellung bei einer der Registrierungsbehörde erforderlich. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein oder Reisepass)
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten  Passbildkriterien (in Farbe)
  • Mobiltelefon
  

Kosten

Die ID-Austria ist kostenlos.

  

Rechtsgrundlagen

  

Wichtige Links