Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen - Niederlassungsbewilligung Künstler - Antrag

  

Allgemeine Informationen

Der Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung - Künstler" berechtigt Künstler/innen aus Drittstaaten zur befristeten Niederlassung mit beschränktem Arbeitsmarktzugang.

Grundsätzlich müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln vorliegen. Für die Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung - Künstler" müssen zusätzlich folgende spezielle Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bei Unselbständigkeit: Vorliegen einer schriftlichen Mitteilung des AMS gem. § 20d Abs 1 Z 6 AuslBG und einer Arbeitgebererklärung nach dem AuslBG
  • Bei Selbständigkeit:
    • Die Tätigkeit besteht überwiegend aus künstlerischer Gestaltung und
    • die Künstlerin/der Künstler kann ihren/seinen Unterhalt durch Einnahmen aus dieser Tätigkeit bestreiten und
    • Nachweis des der Tätigkeit zugrunde liegenden schriftlichen Vertrags, Nachweis der künstlerischen Ausbildung oder Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit

 

Nähere Informationen zum Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung Künstler"

  

Zuständige Stelle

Für die Antragstellung:

die jeweilige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft oder bestimme Konsulate)

Die Zuständigkeit der Vertretungsbehörde richtet sich nach dem Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers.

Hinweis:  Bestimmte Personengruppen sind berechtigt, den Antrag in Österreich zu stellen.

Für die Erteilung des Aufenthaltstitels:

die Niederlassungsbehörde, die für den beabsichtigten Wohnsitz der Fremden oder des Fremden örtlich zuständig ist:

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Kosten

Antragstellung:

  • Personen ab 6 Jahren:  120 Euro
  • Kinder unter 6 Jahren:  75 Euro

Für die Abnahme der erkennungsdienstlichen Daten zusätzlich: 20 Euro

Hinweis:  Diese Gebühren sind bei der Antragstellung zu bezahlen. 

Erteilung:  

  • Personen ab 6 Jahren:  20 Euro
  • Kinder unter 6 Jahren:  50 Euro

ACHTUNG! 
Für die Vorlage ausländischer Reisedokumente und Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis) können abhängig von der Art des Dokuments zusätzliche Kosten in Höhe von 7,20 Euro bzw. 14,30 Euro anfallen.

Hinweis!
Die Gesamtgebühren für Aufenthaltstitel für Anträge, die vor dem 31.07.2018 eingebracht wurden betrugen 120 Euro.

 



  

Rechtsgrundlagen

  

Weiterführende Links

  

Formulare

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).