Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen - Rot-Weiß-Rot - Karte plus

  

Allgemeine Informationen

Die "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" berechtigt Drittstaatsangehörige (Personen, die weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürgerinnen/sonstige EWR-Bürger noch Schweizerinnen/Schweizer sind) zur befristeten Niederlassung und Ausübung einer Beschäftigung (selbstständig oder unselbstständig) in ganz Österreich.

Sie kann in folgenden Fällen erteilt werden:

  • im Verlängerungsfall der "Rot-Weiß-Rot-Karte"
  • im Verlängerungsfall der "Blaue Karte EU"
  • in Fällen der Familienzusammenführung an Drittstaatsangehörige
  • sonstigen Fällen

 

Weitere Informationen zum Aufenthaltstitel Rot-weiß-Rot-Karte-plus

 

  

Zuständige Stelle

Für die Antragstellung:

Die jeweilige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft oder bestimmte Konsulate).

Die Zuständigkeit der Vertretungsbehörde richtet sich nach dem Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

Verlängerunsanträge (das heißt Umstieg von einem anderen Aufenthaltstitel oder Verlängerung einer "Rot-Weiß-Rot - Karte plus": Die je nach dem Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers zuständige Niederlassungsbehörde in Österreich.

Hinweis:
Bestimmte Personengruppen sind generell berechtigt, den Antrag in Österreich zu stellen.

Für die zulässige Inlandsantragstellung sowie die Erteilung des Aufenthaltstitels:

Die Niederlassungsbehörde, die für den beabsichtigten Wohnsitz der Fremden/des Fremden örtlich zuständig ist:

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Kosten

Antragstellung:

  • Personen ab 6 Jahren:  120 Euro
  • Kinder unter 6 Jahren:  75 Euro

Für die Abnahme der erkennungsdienstlichen Daten zusätzlich: 20 Euro

Hinweis:  Diese Gebühren sind bei der Antragstellung zu bezahlen. 

Erteilung:  

  • Personen ab 6 Jahren:  20 Euro
  • Kinder unter 6 Jahren:  50 Euro

ACHTUNG! 
Für die Vorlage ausländischer Reisedokumente und Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis) können abhängig von der Art des Dokuments zusätzliche Kosten in Höhe von 7,20 Euro bzw. 14,30 Euro anfallen.

Hinweis!
Die Gesamtgebühren für Aufenthaltstitel für Anträge, die vor dem 31.07.2018 eingebracht wurden betrugen 120 Euro.

 



  

Rechtsgrundlagen

  

Feedback

  

Weiterführende Links

  

Formulare

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).