Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" kann an
Drittstaatsangehörige (Personen, die weder
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürgerinnen/sonstige
EWR-Bürger noch Schweizerinnen/Schweizer sind) erteilt werden,
sofern sie
in den letzten fünf Jahren ununterbrochen tatsächlich in
Österreich niedergelassen waren und das
Modul 2 der
Integrationsvereinbarung
erfüllt haben.
Dieser Aufenthaltstitel berechtigt zur
unbefristeten Niederlassung mit unbeschränktem
Arbeitsmarktzugang.
Die Erteilung ist an Fremde möglich, die über einen der
nachstehenden Titel verfügen:
Nähere Informationen zum Aufenthaltstitel
"Daueraufenthalt EU"
Zuständige Stelle
Für die Antragstellung und die Erteilung des
Aufenthaltstitels:
die Niederlassungsbehörde, die für den Wohnsitz der Fremden oder
des Fremden örtlich zuständig ist:
- der Landeshauptmann oder
- die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde
(Bezirkshauptmannschaft, in den Statutarstädten: der
Magistrat)
- ausgenommen Stadt Graz:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung - Abteilung
3
Paulustorgasse 4, 8010 Graz
Ansprechpartner
beim Amt der Stmk. Landesregierung
Kosten
Antragstellung:
- für Personen ab 6 Jahren:
120 Euro
- für Kinder unter 6 Jahren:
75 Euro
Für die Abnahme der
erkennungsdienstlichen Daten zusätzlich:
20 Euro
Hinweis: Diese Gebühren sind bei der
Antragstellung zu bezahlen.
Erteilung:
- für Personen ab 6 Jahren:
70 Euro
- Minderjährige:
100 Euro
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).