Die "Blaue Karte EU" ist ein Aufenthaltstitel, der Drittstaatsangehörigen (Personen, die weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürgerinnen/sonstige EWR-Bürger noch Schweizerinnen/Schweizer sind), die besonders hochqualifizierte Akademiker sind, für eine befristete Niederlassung mit beschränktem Arbeitsmarktzugang ausgestellt werden kann. Sie erleichtert ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt, schafft günstige Bedingungen für die Familienzusammenführung und den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts und erleichtert die Mobilität in der EU.
Die jeweilige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft oder bestimmte Konsulate).
Die Zuständigkeit der Vertretungsbehörde richtet sich nach dem Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers. Der Antrag kann auch von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber eingebracht werden.
Hinweis: Bestimmte Personengruppen sind berechtigt, den Antrag in Österreich zu stellen.
Die Niederlassungsbehörde, die für den beabsichtigten Wohnsitz der Fremden/des Fremden örtlich zuständig ist
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Antragstellung:
Für die Abnahme der erkennungsdienstlichen Daten zusätzlich: 20 Euro
Hinweis: Diese Gebühren sind bei der Antragstellung zu bezahlen.
Erteilung:
ACHTUNG!
Für die Vorlage ausländischer Reisedokumente und
Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde,
Führungszeugnis) können abhängig von der Art des Dokuments
zusätzliche Kosten in Höhe von 7,20 Euro bzw. 14,30 Euro
anfallen.
Hinweis!
Die Gesamtgebühren für Aufenthaltstitel für Anträge, die vor
dem 31.07.2018 eingebracht wurden betrugen 120 Euro.