Trade and business - Catering trade - derogation measures - minimum equipment

  

General information

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Die Gastgewerbetreibenden müssen Betriebsräume und sonstige Betriebsflächen bzw. deren Einrichtung sowie Ausstattung stets in gutem Zustand halten. Auch müssen sie dafür sorgen, dass Betriebsräume und sonstige Betriebsflächen, die Betriebseinrichtung und Betriebsführung den entsprechenden Anforderungen der jeweiligen Betriebsart Rechnung tragen.

Erforderlichenfalls kann der Landeshauptmann, unter Berücksichtigung von tourismusspezifischen sowie regionalen und örtlichen Besonderheiten, eine Mindestausstattungsverordnung erlassen. In dieser Verordnung werden Maßnahmen festgelegt, die die Gewerbetreibenden bei der Gewerbeausübung einzuhalten haben.

Hinweis

Ausnahmen gelten für Gastgewerbebetriebe, die nicht mehr als acht zum Genuss von Speisen oder Getränken bestimmte Plätze bereitstellen.

Auf Antrag können durch Bescheid Ausnahmen (abweichende Maßnahmen) von den Bestimmungen einer Mindestausstattungsverordnung bewilligt werden.

  

Requirements

Die abweichenden Maßnahmen müssen die Aufrechterhaltung eines der Betriebsart entsprechenden Mindeststandards gewährleisten.

  

Respite

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

  

Responsibility

Die Gewerbebehörde, die für den Standort des Gastgewerbebetriebes örtlich zuständig ist:

  • Die Bezirkshauptmannschaft
  • In Statutarstädten: der Magistrat
    • In Wien: das Magistratische Bezirksamt ( Stadt Wien) (Betriebsanlagenzentrum)

Hinweis

Wenn sich die Maßnahmen nur auf die Gewerbeausübung in einer weiteren Betriebstätte beziehen, ist der Antrag bei der für die weitere Betriebsstätte zuständigen Gewerbebehörde zu stellen.



[Competent authority / Form...]
  

Procedure

Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder auch elektronisch erfolgen. Im Antrag müssen die Ersatzmaßnahmen angeführt werden.

  

Documents

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

  

Expenses

Es sind keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten (§ 333a GewO).

  

Legal

§ 112 Abs 2c Gewerbeordnung (GewO)

  

Data Protection

I have noted that the data provided by me, as well as any data received by the administration over the course of the preliminary investigation, will be automatically processed as per article 6, para. 1 lit. c and e of the General Data Protection Regulation in accordance with the underlying material laws of the legal process. Furthermore, I am aware that this is for the purpose of executing the legal procedure initiated by me, the granting of regulatory approval and also for the purpose of review. I have read the general information regarding: 

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Responsible for the content

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  

Last update

12. Januar 2024