Trade and business - Catering trade - changes of opening and closing hours

  

General information

Grundsätzlich legt der Landeshauptmann die Sperrstunde und die Aufsperrstunde für die einzelnen Betriebsarten der Gastgewerbe durch Verordnung fest. Die zuständige Stelle kann auf Antrag jedoch für einzelne Gastgewerbebetriebe eine frühere Aufsperrstunde oder eine spätere Sperrstunde bewilligen.

Hinweis

Eventuell sind durch den Anlass bedingt bestimmte Beschränkungen erforderlich.

  

Respite

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

  

Responsibility

Die Gemeinde, in der der Gastgewerbebetrieb seinen Standort hat.

Hinweis

Wenn es sich um die Sperrstunde oder die Aufsperrstunde in einer weiteren Betriebsstätte handelt, ist der Antrag bei der für die weitere Betriebsstätte zuständigen Gemeinde zu stellen.



[Competent authority / Form...]
  

Procedure

Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder auch elektronisch erfolgen. Die Gemeinde entscheidet unter Bedachtnahme auf die sonstigen öffentlichen Interessen.

Hinweis

Die Bewilligung wird nicht erteilt, wenn die Nachbarschaft wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt oder die Gastgewerbetreibende/der Gastgewerbetreibende wegen Überschreitung der Sperrstunde oder der Aufsperrstunde wiederholt rechtskräftig bestraft worden ist.

Gegen letztinstanzliche Bescheide der Gemeinde kann Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhoben werden.

  

Documents

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

  

Expenses

Es sind keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten (§ 333a GewO).

  

Legal

§ 113 Abs 3 Gewerbeordnung (GewO)

  

Data Protection

I have noted that the data provided by me, as well as any data received by the administration over the course of the preliminary investigation, will be automatically processed as per article 6, para. 1 lit. c and e of the General Data Protection Regulation in accordance with the underlying material laws of the legal process. Furthermore, I am aware that this is for the purpose of executing the legal procedure initiated by me, the granting of regulatory approval and also for the purpose of review. I have read the general information regarding: 

  • the right to access, rectification, erasure, restriction of processing, withdrawal and objection, as well as on data portability
  • the right to lodge a complaint with the Austrian data protection authority
  • the responsibilities of the process controller and the data protection officer as per https://datenschutz.stmk.gv.at.


  

Responsible for the content

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  

Last update

12. Januar 2024