Gewerbeberechtigung -
Gastgewerbe - Änderung der Betriebsart
Bei der Erstanmeldung eines Gastgewerbes wird die Betriebsart
festgelegt, in der das Gastgewerbe ausgeübt werden soll (
z.B. Hotel, Gasthaus,
Bar). Wird die Betriebsart geändert, muss die
Gastgewerbetreibende/der Gastgewerbetreibende die Änderung der
Behörde anzeigen.
Die einzelnen Betriebsarten des Gastgewerbes sind gesetzlich
nicht vorgegeben. Die unterschiedlichen Erscheinungsformen werden
durch die wirtschaftlichen Gegebenheiten und die Verkehrsauffassung
definiert.
Voraussetzungen
- Die
Gewerbeberechtigung
muss die Leistungen, die im Rahmen der geänderten Betriebsart zu
erbringen sind, abdecken.
- Die Betriebsart muss inhaltlich bestimmt sein.
- In der Bezeichnung der Betriebsart dürfen nicht zwei typische
Betriebsformen verbunden werden, die zeitlich getrennt geführt
werden (
z.B. Restaurant und
Bar).
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Zuständige Stelle
Die Gewerbebehörde, die für den Standort des
Gastgewerbebetriebes örtlich zuständig ist:
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann persönlich, schriftlich oder auch elektronisch
erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Kurze Betriebsbeschreibung
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).
Für den Inhalt verantwortlich
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