Nach einer erfolgreich abgelegten Ziviltechnikerprüfung kann die Befugnis, als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker selbstständig tätig zu werden, erteilt werden. Die Befugnis wird vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft verliehen.
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.
§ 10 Ziviltechnikergesetz (ZTG)
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
12. Januar 2024