Bürgerinnen/Bürger aus EU-/ EWR-Staaten und der Schweiz und deren Familienangehörige, die in ihrem Heimatstaat zur Ausübung des Berufs einer freiberuflichen Architektin/eines freiberuflichen Architekten berechtigt sind, dürfen sich in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausübung dieses Berufs niederlassen.
Bürgerinnen/Bürger aus der Schweiz sind Bürgerinnen/Bürgern aus EU-/ EWR-Staaten hinsichtlich der Befugnisverleihung gleichgestellt.
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.
§§ 10, 32 Abs 2 Ziviltechnikergesetz (ZTG)
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
6. Februar 2023