Tierärzte

Es werden folgende Leistungen zum Thema Tierärzte angeboten:
  

Allgemeine Informationen

Der Tierarzt ist als Angehöriger eines Gesundheitsberufes zur Ausübung der Veterinärmedizin berufen. Tierärzte müssen in die Tierärzteliste der österreichischen Tierärztekammer eingetragen sein und erhalten mit dieser Eintragung einen Tierärzteausweis. Mit dieser Eintragung kann die Tätigkeit aufgenommen werden. Die Ausübung des Berufes kann in einer eigenen Ordination erfolgen. Die Eröffnung der Ordination ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde und der österreichischen Tierärztekammer anzuzeigen.
  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).