Tierärzte
Es werden folgende Leistungen zum Thema Tierärzte angeboten:
Der Tierarzt ist als Angehöriger eines Gesundheitsberufes zur Ausübung der Veterinärmedizin berufen. Tierärzte müssen in die Tierärzteliste der österreichischen Tierärztekammer eingetragen sein und erhalten mit dieser Eintragung einen Tierärzteausweis. Mit dieser Eintragung kann die Tätigkeit aufgenommen werden. Die Ausübung des Berufes kann in einer eigenen Ordination erfolgen. Die Eröffnung der Ordination ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde und der österreichischen Tierärztekammer anzuzeigen.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
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Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
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https://datenschutz.stmk.gv.at).