Führerschein - Führerschein - Wiederausfolgung nach Entziehung

  

Allgemeine Informationen

Bei einer Entziehungszeit von bis zu 18 Monaten wird der bisherige Führerschein wieder ausgefolgt.

Dauert die Entziehung länger als 18 Monate, ist die Lenkberechtigung erloschen und es muss eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung beantragt werden.

  

Voraussetzungen

Wiedererteilung: Es ist ein ärztliches Gutachten notwendig, das zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht älter als 18 Monate ist.

  

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes (Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion).

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Wiederausfolgung Ihres Führerscheins stellen. Bitte erkundigen Sie sich über die näheren Details bei der Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

  

Erforderliche Unterlagen

  

Kosten

Wiederausfolgung des alten Führerscheins: 39,60 Euro

Kosten für ein ärztliches Gutachten und andere Maßnahmen sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.

  

Rechtsgrundlagen

  

Feedback

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
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    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).