Führerschein -
Führerschein - Wiederausfolgung nach Entziehung
Bei einer Entziehungszeit von
bis zu
18 Monaten wird der bisherige Führerschein wieder
ausgefolgt.
Dauert die Entziehung
länger als 18 Monate, ist die Lenkberechtigung
erloschen und es muss eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung
beantragt werden.
Voraussetzungen
Wiedererteilung: Es ist ein ärztliches Gutachten notwendig, das
zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht älter als 18
Monate ist.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes
(Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion).
Verfahrensablauf
Sie müssen einen
Antrag
auf Wiederausfolgung Ihres Führerscheins stellen. Bitte erkundigen
Sie sich über die näheren Details bei der Führerscheinbehörde Ihres
Hauptwohnsitzes.
Kosten
Wiederausfolgung des alten Führerscheins: 39,60 Euro
Kosten für ein ärztliches Gutachten und andere Maßnahmen sind in
den oben genannten Gebühren
nicht enthalten.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).