Führerschein - Lenkberechtigung - Verzicht

  

Allgemeine Informationen

Sie können jederzeit freiwillig auf Ihre Lenkberechtigung oder auf einzelne Lenkberechtigungsklassen verzichten.

  

Fristen

Innerhalb von 18 Monaten nach einem Verzicht kann ein Antrag auf "Wiedererteilung der Lenkberechtigung" gestellt werden, ohne eine erneute Führerscheinprüfung machen zu müssen. Wird der Antrag nach 18 Monaten gestellt, muss nur die praktische Fahrprüfung absolviert werden - eine Fahrschulausbildung ist nicht mehr notwendig.

  

Zuständige Stelle

Zuständig ist jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich (Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion).

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Verfahrensablauf

Sie müssen eine Erklärung auf Verzicht der Lenkberechtigung für alle oder einzelne Ihnen erteilte Klassen der Lenkberechtigung abgeben. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

Falls Sie auf die Lenkberechtigung aller erteilter Klassen verzichten, wird der Führerschein eingezogen oder entwertet.

Wenn Sie nur auf einzelne Klassen verzichten, wird ein neuer Führerschein ausgestellt. Sie haben folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

  • Der alte Führerschein wird abgegeben
    Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr (mit Zahlschein oder direkt bei der Behörde) wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
  • Der alte Führerschein wird behalten
    Nach Bezahlung der Gebühr (mit Zahlschein oder direkt bei der Behörde) kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

Es gibt auch die Möglichkeit einer Expressherstellung (Mehrkosten 18,94 Euro). Dann wird der Führerschein innerhalb von ungefähr zwei Tagen zugestellt.

Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

  • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
  • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Innerhalb Österreichs

Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

  

Erforderliche Unterlagen

Bei Verzicht auf einzelne Klassen der Lenkberechtigung:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • alter Führerschein
  • ein Foto (Hochformat ca. 35 mm x 45 mm), das die Besitzerin/den Besitzer einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)
  • eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

  

Kosten

Bei Verzicht auf einzelne Klassen der Lenkberechtigung:

  • Duplikatsausstellung: 49,50 Euro
  • Expressherstellung: zusätzlich 18,94 Euro
  

Rechtsgrundlagen

  

Feedback

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).