Führerschein -
Lenkberechtigung - Verlängerung der Probezeit
Die Verlängerung der Probezeit wird in den Führerschein
eingetragen, daher muss der Scheckkartenführerschein neu
ausgestellt werden.
Zuständige Stelle
Die bescheiderlassende Behörde.
Kosten
€ 49,50 (Kosten für die Neuausstellung des
Scheckkartenführerscheins)
Rechtsgrundlagen
§§ 4, 18a, 19 Führerscheingesetz (FSG)
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
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https://datenschutz.stmk.gv.at).