Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der praktische Teil kann frühestens mit Erreichen des für die jeweilige Klasse erforderlichen Mindestalters abgelegt werden.
Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.
für die Antragstellung: eine Fahrschule Ihrer Wahl.
für das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung: die Führerscheinbehörde, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat (die Bezirkshauptmannschaft bzw. die Landespolizeidirektion).
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch, Slowenisch oder Türkisch sowie in Gebärdensprache möglich).
Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit dem Schulfahrzeug einer Fahrschule oder mit dem privaten Übungsfahrzeug gemacht werden. Bei der Prüfung muss auch die Begleitperson anwesend sein.
ACHTUNG
Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet
wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von
mindestens 100 km/h aufweisen.
Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.
Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L"-Schild) des Fahrzeugs.
Führerscheingesetz (FSG)
Fahrprüfungsverordnung (FSG-PV)