Die zuständige Verwaltungsbehörde stellt den Taxilenkerausweis
aufgrund eines formlosen Antrages aus.
Achtung! Der Taxilenkerausweis gilt nur in
Verbindung mit dem Führerschein.
Voraussetzungen
- zwei Lichtbilder
- Lenkerberechtigung für die Gruppe B (kein
Probeführerschein!)
- Nachweis, dass mindestens ein Jahr vor Ausstellung des
Ausweises ein Pkw tatsächlich regelmäßig gelenkt wurde (z.B.
durch Zulassungsschein)
- gesundheitliche Eignung (ärztliches Gutachten eines
ermächtigten Sachverständigenarztes)
- Vertrauenswürdigkeit (innerhalb der letzten 5 Jahre keine
strafgerichtliche Verurteilung, kein Führerscheinentzug)
- vollendetes 20. Lebensjahr
- Taxilenkerprüfungszeugnis (Kurs bei der Wirtschaftskammer
bzw. WIFI)
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden
Sofortmaßnahmen im Ausmaß von mindestens sechs Stunden
Zuständige Stelle
Die nach dem Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers
zuständige Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- Die Landespolizeidirektion, insoweit diese für das Gebiet
einer Gemeinde zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz sind,
in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich
Kosten
- Antragsgebühr: 40 Euro
- Erlediungsgebühr: 30 Euro
Hinweis:
Wurde kein Ausweis ausgestellt (weil das Ansuchen ab- bzw.
zurückgewiesen wurde) und wurde eine Vorauszahlung der
Erledigungsgebühr eingehoben, kann die Antragstellerin bzw. der
Antragsteller die Rückzahlung der Vorauszahlung beim
Finanzamt
Österreich (Dienststelle Sonderzuständigkeiten) beantragen.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).