Die Bewerberin/der Bewerber kann den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten (L) stellen.
Für die Bewerberin/den Bewerber: Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht; Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen; Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt; Ärztliches Gutachten. Für die Begleitperson(en): Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren, Fahrpraxis in der betreffenden Klasse in den dem Antrag vorangegangenen drei Jahren, keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts (§7 Abs. 3 FSG) und keine zwei zu berücksichtigende Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren, Absolvierung einer Begleiterschulung in der Fahrschule.
Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Antragsformular der Fahrschule (beide Begleiter + der Fahrschüler müssen dieses Formular unterschrieben haben)
€ 41,60
Führerscheingesetz (FSG), Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV), Fahrprüfungsverordnung (FSG-PV), Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)