Führerschein -
Heeresführerschein - Austausch
Der Heeresführerschein ist eine öffentliche Urkunde und gilt im
Regelfall nur zum Lenken von Heeresfahrzeugen. Diese
Heereslenkberechtigung kann nach Ausscheiden aus dem Bundesheer
jedoch auf eine
zivile Lenkberechtigung umgeschrieben werden.
Voraussetzungen
Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkberechtigung
Fristen
Der Heeresführerschein muss
innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus dem
Bundesheer umgeschrieben werden, später ist eine Umschreibung nicht
mehr möglich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist
jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich
(Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion).
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Austausch eines Heeresführerscheins
stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder
können Sie
herunterladen.
Bei einem
Austausch des Heeresführerscheins gegen einen
zivilen Führerschein haben sie folgende Möglichkeiten:
-
Der alte Führerschein wird abgegeben
Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und
Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der
Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein
innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
-
Der alte Führerschein wird behalten
Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der
neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der
Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben
werden.
Es gibt auch die Möglichkeit einer
Expressherstellung (Mehrkosten 18,94 Euro). Dann
wird der Führerschein innerhalb von ungefähr zwei Tagen
zugestellt.
Der
vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die
auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und
Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und
Auflagen).
Der vorläufige Führerschein ist nur
gültig:
- maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann
nicht verlängert werden)
- in Verbindung mit einem
amtlichen
Lichtbildausweis
- innerhalb Österreichs
Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige
Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert
werden.
Erforderliche Unterlagen
- Heeresführerschein
- Bestätigung des Bundesheeres über die
Heereslenkberechtigung
- ziviler Führerschein (falls vorhanden)
- ein Foto (Hochformat ca. 35 mm x 45 mm), das die
Besitzerin/den Besitzer einwandfrei erkennen lässt (wenn
möglich nach bestimmten
Passbildkriterien)
- eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung
bei der Behörde)
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch
Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt
werden.
Kosten
- Austausch der Heereslenkberechtigung:
- 60,50 Euro bei Erteilung (wenn die Antragstellerin/der
Antragsteller noch keine zivile Lenkberechtigung besitzt)
- 49,50 Euro bei Ausdehnung (wenn die Antragstellerin/der
Antragsteller bereits eine zivile Lenkberechtigung für eine
andere Klasse besitzt)
- Expressherstellung: zusätzlich 18,94 Euro
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).